In der Grazer Burg haben Vertreter aus Politik und Sicherheitsbehörden über aktuelle Herausforderungen der Cybersicherheit beraten. Im Mittelpunkt des Sicherheitsgipfels stand der Umgang mit einer stark steigenden Zahl von Internetstraftaten sowie die bevorstehende Einrichtung des neuen Bundesamts für Cybersicherheit, das am 1. Oktober seine Arbeit aufnimmt.
Die Zahlen, die beim Treffen genannt wurden, verdeutlichen die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre: Wurden vor einem Jahrzehnt österreichweit 13.104 Fälle von Internetkriminalität angezeigt, waren es im Vorjahr bereits 63.459 Fälle. Aufgeklärt werden kann davon etwa ein Drittel.
Sicherheitsgipfel in der Grazer Burg
Zu dem Treffen in Graz kamen Experten zusammen, um über neue Entwicklungen im Bereich Cybersicherheit zu informieren. Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) betonte bei dem Gipfel die Bedeutung technischer Maßnahmen zur Absicherung von Systemen. Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Kohn (ÖVP) verwies auf die neue Meldepflicht für Unternehmen und sah darin einen Vorteil zum gegenseitigen Lernen aus Vorfällen.
Gernot Goluch, Vertreter des Innenministeriums, erläuterte die Aufgaben des neuen Bundesamts für Cybersicherheit. Dieses soll den Schutz vor digitalen Bedrohungen bündeln und als zentrale Anlaufstelle fungieren. Angesiedelt im Bundesamt ist künftig auch das Computernotfallteam für den gesamten öffentlichen Bereich. Bei dem Gipfel wurde zudem darauf hingewiesen, dass Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur und öffentliche Verwaltung zunehmen.
Neue Pflichten für Einrichtungen und Unternehmen
Mit dem Start des Bundesamts für Cybersicherheit gelten neue Verpflichtungen für Einrichtungen und Unternehmen. Sie müssen sich beim Bundesamt registrieren und Sicherheitsmaßnahmen treffen. Zusätzlich besteht künftig eine Pflicht, Cybervorfälle zu melden. Wird diese Meldepflicht verletzt, drohen Geldstrafen bis zu 100.000 Euro.
Bei dem Sicherheitsgipfel wurde außerdem angesprochen, dass Internetbetrug und Erpressung rückläufig seien. Konkrete Zahlen oder Vergleichswerte dazu wurden bei dem Termin nicht genannt.
Institutioneller Rahmen für den Schutz digitaler Systeme
Grundsätzlich haben zentrale Meldestellen für Cybervorfälle die Aufgabe, Informationen über Angriffe zu bündeln und betroffene Stellen rasch zu unterstützen. Solche Behörden erfassen üblicherweise Bedrohungslagen, geben Warnungen aus und stehen im Austausch mit Betreibern kritischer Infrastruktur, etwa aus den Bereichen Energie, Gesundheit oder Verwaltung. Meldepflichten, wie sie nun auch in Österreich eingeführt werden, sollen in der Regel dafür sorgen, dass Vorfälle nicht unbemerkt bleiben und Erkenntnisse aus einzelnen Angriffen anderen Einrichtungen zugutekommen können.
International orientieren sich derartige Regelungen häufig an europäischen Vorgaben zur Netz- und Informationssicherheit, die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, nationale Zuständigkeiten für Cybersicherheit klar zu regeln und Unternehmen bestimmter Branchen in die Verantwortung zu nehmen. Registrierungspflichten und Sicherheitsauflagen sollen dabei helfen, ein einheitliches Schutzniveau herzustellen und im Ernstfall schneller reagieren zu können.
Die stark gestiegene Zahl angezeigter Internetstraftaten spiegelt allgemein eine Entwicklung wider, die in vielen Ländern zu beobachten ist: Mit der zunehmenden Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und privatem Alltag wächst auch die Angriffsfläche für Kriminalität im digitalen Raum. Dazu zählen etwa Betrugsversuche, Erpressung mittels Schadsoftware oder Angriffe auf Netzwerke und Datenbestände. Dass nur ein Teil der Fälle aufgeklärt werden kann, hängt in solchen Bereichen häufig mit der internationalen Struktur der Täternetzwerke sowie der technischen Komplexität der Ermittlungen zusammen.
Mit der Bündelung von Zuständigkeiten in einer eigenen Behörde reagieren Staaten üblicherweise auf den Umstand, dass Cybersicherheit zahlreiche Politikfelder gleichzeitig betrifft, von der inneren Sicherheit über den Wirtschaftsschutz bis hin zur Versorgungssicherheit. Eine zentrale Anlaufstelle soll in solchen Fällen do







