EU-Parlament billigt Änderung des Straßenverkehrsabkommens zwischen Österreich und der Schweiz
Das Europäische Parlament hat in Straßburg einem Vorschlag zugestimmt, der Österreich erlaubt, sein bilaterales Straßenverkehrsabkommen mit der Schweiz zu ändern. Das Abkommen zwischen den beiden Ländern besteht seit 1958.
Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss der Rat der EU-Mitgliedstaaten den Text noch abschließend billigen.
Kabotage in Grenzregionen
Die geplante Änderung betrifft Kabotagefahrten für Unternehmen beider Länder in bestimmten Grenzregionen. Als Kabotage gilt der Transport von Gütern oder Personen in einem Land, in dem ein Unternehmen weder seinen Sitz noch eine Niederlassung hat. Konkret betroffen sind die Vorarlberger Bezirke Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch sowie der Tiroler Bezirk Landeck.
Die Genehmigung von Kabotage zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern fällt grundsätzlich in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Die EU kann einem Mitgliedstaat jedoch erlauben, in hinreichend begründeten und klar abgegrenzten Fällen eigenständig zu entscheiden.
Beteiligte Parlamentarier
Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, sowie Andreas Schieder, SPÖ-EU-Delegationsleiter und Schattenberichterstatter in diesem Verfahren, waren an dem parlamentarischen Prozess beteiligt.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








