Kärntens Landeshauptmann Daniel Fellner (SPÖ) hat in einem Sommergespräch mit Chefredakteur Bernhard Bieche eine Neuausrichtung der Pflegeheimfinanzierung gefordert. Private Heimbetreiber sollten aus seiner Sicht keine finanziellen Gewinne mehr erzielen dürfen. Fellner verwies dabei auf Einzelzimmer-Zuschläge, die bei privaten Betreibern bis zu 600 Euro betragen könnten. Aus seiner Sicht sollten die eingesetzten Mittel stattdessen in die Qualität der Pflege und in die Ausstattung der Heime reinvestiert werden. Am Mittwoch folgte Kritik aus der Branche.
Reaktionen von Betreibern und Interessenvertretern
Liselotte Lettner, die seit 30 Jahren die Seniorenheimstätte in Sekirn am Wörthersee betreibt, widersprach der von Fellner genannten Höhe des Einzelzimmerzuschlags. Nach ihren Angaben liegt dieser bei ihrem Haus bei 143 Euro und nicht bei 600 Euro. Lettner verwies zudem darauf, knapp 200.000 Euro in ein neues Dach investiert zu haben.
Michael Scheriau von den Klagenfurter Senioren- und Pflegezentren „Wie daham“ machte auf die steuerliche Situation privater Betreiber aufmerksam. Private Heimbetreiber seien kommunalsteuerpflichtig, gemeinnützige Betreiber hingegen nicht. Nach eigenen Angaben hat sein Unternehmen im vorigen Jahr in Klagenfurt insgesamt 240.000 Euro an Kommunalsteuer abgeführt.
Christian Polessnig, Berufsgruppensprecher der Alten- und Pflegeheime, bezeichnete die aufgekommene Diskussion als Scheindiskussion. Aus seiner Sicht liegt das eigentliche Problem in der zu geringen Zahl an verfügbaren Pflegeheimplätzen. ÖVP-Chef Martin Gruber äußerte sich irritiert über den Vorschlag der SPÖ. Das Erwirtschaften von Gewinnen sei aus seiner Sicht essentiell für den Fortbestand von Arbeitsplätzen in der Branche.
Beschwerden über Einzelzimmerzuschläge
Pflegeanwältin Bettina Irrasch berichtete von einer Zunahme an Beschwerden über hohe Einzelzimmerzuschläge. Sie forderte eine Deckelung dieser Zuschläge, wie sie in anderen Bundesländern bereits üblich sei. Nach ihren Angaben stammen zwei Drittel der bei ihr eingehenden Beschwerden aus gewinnorientierten Einrichtungen.
Finanzierung von Pflegeplätzen im Überblick
Grundsätzlich setzt sich die Finanzierung von Pflegeheimplätzen in Österreich aus mehreren Quellen zusammen. Neben Eigenmitteln der Bewohner und ihrer Angehörigen fließen üblicherweise Pflegegeld, Sozialhilfeleistungen der Länder sowie Zuschüsse der Gemeinden in die Deckung der Kosten ein. Zusätzliche Leistungen wie Einzelzimmer gelten in vielen Häusern als Komfortangebot, für das gesonderte Zuschläge verlangt werden können. Die Höhe solcher Zuschläge ist bundesländerweise unterschiedlich geregelt, in einigen Ländern bestehen bereits gesetzliche Obergrenzen.
Bei der Trägerschaft von Pflegeheimen wird üblicherweise zwischen gemeinnützigen und gewinnorientierten Betreibern unterschieden. Gemeinnützige Träger, häufig in kirchlicher oder kommunaler Hand, sind grundsätzlich von bestimmten Steuern wie der Kommunalsteuer befreit, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllen. Private, gewinnorientierte Betreiber unterliegen dagegen den allgemeinen steuerlichen Regelungen für Wirtschaftsunternehmen. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung wird in der öffentlichen Debatte um Pflegekosten regelmäßig thematisiert, da sie sich auf die Kalkulation von Heimplätzen auswirken kann.
Der Personalbedarf in der stationären Altenpflege gilt allgemein als eine der zentralen Herausforderungen des Sektors. Der demografische Wandel führt in vielen Regionen zu einer wachsenden Zahl älterer Menschen mit Pflegebedarf, während gleichzeitig ein Mangel an ausgebildetem Pflegepersonal besteht. Investitionen in Ausstattung, Gebäude und Personal sind bei Pflegeeinrichtungen grundsätzlich mit hohen laufenden Kosten verbunden, unabhängig davon, ob ein Betreiber gemeinnützig oder gewinnorientiert organisiert ist. Diese strukturellen Rahmenbedingungen bilden häufig den Hintergrund politischer Debatten über die künftige Ausrichtung der Pflegefinanzierung.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








