Im Tierheim Arche Noah in Graz leisten derzeit 21 Menschen gemeinnützige Arbeit ab, statt eine Geldstrafe zu bezahlen. Zu ihnen zählt ein Mann, den die Redaktion Lukas nennt und dessen richtigen Namen sie aus Rücksicht auf seine Person nicht nennt. Lukas wurde wegen Körperverletzungen verurteilt und hätte eigentlich 4.000 Euro zahlen müssen. Das Gericht bot ihm stattdessen an, die Strafe über den Verein Neustart abzuarbeiten.
Vom Gerichtsurteil zur Arbeit im Tierheim
Lukas unterstützt im Tierheim Arche Noah die Tierpfleger beim Reinigen der Gehege und bei kleineren Bauarbeiten. Die Arbeitsleistung ist unbezahlt. Vermittelt wurde sie über den Verein Neustart, bei dem Susanne Pekler tätig ist. Katharina Gründl von der Arche Noah bestätigt, dass aktuell 21 Personen im Tierheim auf diese Weise gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Tätigkeiten der Betroffenen reichen von Putzarbeiten über Handwerkerarbeiten bis hin zu Gartenarbeiten. Laut Katharina Gründl profitieren auch die Tiere im Heim von der zusätzlichen Unterstützung: Sie werden häufiger spazieren geführt und erhalten mehr Zuwendung, was sich positiv auf ihre Sozialisation auswirkt.
Zwei Wege zur gemeinnützigen Arbeit im österreichischen Strafrecht
In Österreich kann gemeinnützige Arbeit anstelle einer Geldstrafe treten. Dabei werden grundsätzlich zwei Varianten unterschieden. Bei minderschweren Straftaten kann die Staatsanwaltschaft anbieten, das Strafverfahren einzustellen, wenn die betroffene Person eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden gemeinnützig ableistet. Diese Variante kommt bereits vor einer gerichtlichen Verurteilung zum Tragen.
Die zweite Variante betrifft Fälle, in denen eine Geldstrafe bereits verhängt wurde, aber nicht bezahlt werden kann. In solchen Fällen kann die Strafe durch eine entsprechende Arbeitsleistung ersetzt werden, statt dass eine Ersatzfreiheitsstrafe droht. Organisationen wie der Verein Neustart übernehmen dabei die Vermittlung zwischen Gericht beziehungsweise Staatsanwaltschaft und jenen Einrichtungen, die Arbeitsplätze für gemeinnützige Tätigkeiten zur Verfügung stellen.
Einrichtungen wie Tierheime, soziale Organisationen oder gemeinnützige Vereine bieten sich für solche Arbeitseinsätze an, weil dort regelmäßig Bedarf an einfachen, aber wichtigen Hilfstätigkeiten besteht. Für die Betroffenen bedeutet dieser Weg, eine Verurteilung oder finanzielle Belastung durch aktive Arbeit statt durch eine Zahlung zu begleichen. Für die aufnehmenden Einrichtungen entsteht dadurch zusätzliche, wenn auch unbezahlte, personelle Unterstützung im laufenden Betrieb.







