Kärntner Landesregierung beschließt Verordnungen zur Tourismusreform
Die Kärntner Landesregierung hat am 28. Juli 2026 fünf zentrale Verordnungen zum neuen Tourismusgesetz beschlossen. Damit werden wesentliche Details der geplanten Neuorganisation des Kärntner Tourismus festgelegt.
Im Zuge der Reform werden aus bislang 125 kleinen Tourismusorganisationen künftig neun große Tourismusverbände sowie die Kärnten Werbung als übergeordnete Dachmarke gebildet.
Wichtigste Verordnung betrifft Tourismusverbände
Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) bezeichnete die Verordnung zu den neuen Tourismusverbänden als die bedeutendste der fünf beschlossenen Regelungen. Innerhalb der künftigen Verbände bleibt eine Vielzahl an sogenannten Erlebnisräumen bestehen.
Ebenfalls beschlossen wurde eine Verordnung zum Wahlprozedere sowie zu den Wahllisten in den neuen Verbänden. Die Wahlen zu den Tourismusverbänden sollen demnach Ende September oder Anfang Oktober stattfinden.
Neue Struktur ab Jänner 2027
Die neue Organisationsstruktur des Kärntner Tourismus soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Bereits ab 1. November wird zudem eine neue Aufenthaltsabgabe eingeführt, die die bisherigen Orts- und Nächtigungstaxen ablöst.
Reaktionen aus der Politik
Das Team Kärnten bezeichnete die Reform als wichtige Weichenstellung. Gerhard Köfer (Team Kärnten) forderte in diesem Zusammenhang einen Investitions-Booster.
NEOS-Landessprecher Janos Juvan wertete die Verschlankung von 125 auf zehn Tourismuseinheiten als Schritt in die richtige Richtung. Zugleich warnte er davor, dass die neuen Tourismusverbände mit Posten und Funktionären aufgebläht werden könnten.








