Kärntner Landtag debattiert Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit
Im Kärntner Landtag ist die geplante Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit Gegenstand einer Dringlichkeitsanfrage der FPÖ geworden. Das neue Volksgruppengesetz sieht vor, die zweisprachige Gerichtsbarkeit von bisher 11 auf künftig 27 Gemeinden auszudehnen. Betroffen sind unter anderem die Gerichtsstandorte Klagenfurt und Völkermarkt.
Landeshauptmann Daniel Fellner (SPÖ) beantwortete die mehr als 27 Fragen der FPÖ zur Entscheidung des Justizministeriums mit einem ausformulierten Schriftsatz. Er verwies dabei wiederholt auf die Bundeskompetenz und erklärte, die vorgesehenen Änderungen dienten ausschließlich der Sicherstellung jener sprachlichen Rechte, die Angehörigen der slowenischen Volksgruppe nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen bereits zustehen.
FPÖ und ÖVP mit unterschiedlichen Bewertungen
FPÖ-Chef und Klubobmann Erwin Angerer kritisierte, das neue Gesetz würde Bewerber mit Slowenisch-Kenntnissen bei der Besetzung von Richterstellen bevorzugen. Die FPÖ sieht in der geplanten Ausweitung eine Benachteiligung für deutschsprachige Kärntnerinnen und Kärntner.
ÖVP-Klubobmann Markus Malle widersprach dieser Einschätzung. Er erklärte, bei gleicher Qualifikation würde lediglich jenen der Vorzug gegeben, die auch Slowenisch sprechen. Malle verwies darauf, dass eine vergleichbare Regelung im öffentlichen Dienst mit Blick auf die Gleichberechtigung von Frauen bereits seit 30 Jahren gelte.
Stimme des Team Kärnten
Franz Josef Smrtnik, Abgeordneter des Team Kärnten und selbst Kärntner Slowene, erklärte in der Debatte, die slowenische Sprache verschwinde zusehends.






