Ludwig sieht Einigung bei Gastpatienten-Finanzierung – Registrierungspflicht für Airbnb ab 2027

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Wiens Bürgermeister Michael Ludwig hält eine Einigung bei der Finanzierung von sogenannten Gastpatienten für „sehr realistisch“. Das sagte er im „Wien heute“-Sommergespräch. Zudem kündigte Ludwig eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen an, die ab dem 1. Jänner 2027 gelten soll.

Millionenkosten durch Patienten aus anderen Bundesländern

Im Vorjahr wurden in Wien rund 84.000 sogenannte Gastpatienten behandelt, also Personen aus anderen Bundesländern, die Wiener Spitäler in Anspruch genommen haben. Die dadurch entstandenen bereinigten Kosten für Wien beliefen sich im Vorjahr auf rund 610 Millionen Euro. Für das laufende Jahr wird mit Kosten von rund 700 Millionen Euro gerechnet. Zur Frage, wie andere Bundesländer künftig zur Finanzierung dieser Kosten beitragen könnten, äußerte sich Ludwig im Sommergespräch zuversichtlich und bezeichnete eine Einigung als sehr realistisch.

Zur finanziellen Lage der Stadt sagte Ludwig, einnahmenseitige Maßnahmen, die für die Bevölkerung spürbar würden, seien aktuell nicht angedacht. Einen sogenannten „Kultur-Euro“ lehnte er ab. Gleichzeitig verwies er darauf, dass Wien in den vergangenen drei Jahren als einziges Bundesland ein Wirtschaftswachstum verzeichnet habe.

Neue Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen

Im Bereich der Kurzzeitvermietungen kündigte Ludwig eine Neuregelung an. Ab dem 1. Jänner 2027 dürfen über Plattformen wie Airbnb nur noch Wohnungen angeboten werden, die zuvor in einem eigenen Register gemeldet wurden. Die zulässige Gesamtdauer touristischer Kurzzeitvermietungen soll bei 90 Tagen im Jahr liegen. Mit der Maßnahme will die Stadt erreichen, dass mindestens 80 Prozent der Wohnungen tatsächlich dem dauerhaften Wohnen dienen und nicht der touristischen Vermietung.

Im Zusammenhang mit dem Thema Wohnen wurde im Sommergespräch auch auf Aussagen von Ernst Nevrivy, Bezirksvorsteher der Donaustadt, eingegangen. Nevrivy hat sich für seine Aussagen entschuldigt.

Klimaschutz und Hitzeanpassung in der Stadt

Ludwig verwies zudem auf Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Hitzeanpassung. Wien liegt bei der Erzeugung von Sonnenstrom österreichweit an dritter Stelle. Um Wohnungen besser vor Hitze zu schützen, ist es nun möglich, auch in Gemeindebauten Klimaanlagen einbauen zu lassen. Im Bereich der Fernkälte ist das AKH bereits angebunden.

Langjähriges Klimaschutzprogramm als Rahmen

Grundsätzlich verfügt Wien bereits seit 1999 über ein Klimaschutzprogramm, das seither schrittweise weiterentwickelt wurde. Solche kommunalen Klimaschutzprogramme umfassen üblicherweise mehrere Handlungsfelder gleichzeitig, etwa den Ausbau erneuerbarer Energien, energetische Sanierungen im Wohnbau sowie Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich. Fernkältesysteme, wie sie etwa beim AKH zum Einsatz kommen, dienen in Städten häufig dazu, große öffentliche Einrichtungen energieeffizient zu kühlen, ohne dass jedes Gebäude über eine eigene Klimaanlage verfügen muss. Die Wärme wird dabei zentral erzeugt und über ein Leitungsnetz verteilt, was insbesondere bei Krankenhäusern mit hohem und konstantem Kühlbedarf eine Rolle spielt.

Auch die Diskussion um Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen ist kein rein Wiener Phänomen. In vielen europäischen Großstädten wird seit Jahren versucht, touristische Vermietungen stärker zu regulieren, um den Wohnungsmarkt für die ansässige Bevölkerung zu entlasten. Registrierungspflichten und zeitliche Obergrenzen für die Vermietung sind dabei gängige Instrumente, mit denen Kommunen versuchen, die Umwandlung von Wohnraum in touristisch genutzte Unterkünfte einzudämmen, ohne die private Vermietung grundsätzlich zu verbieten.