Österreich schickt Gesetzesentwurf für Social-Media-Mindestalter in Begutachtung
Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Mindestalters von 14 Jahren für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen wurde am Montag in Begutachtung geschickt. Gleichzeitig ging der Entwurf zur Notifizierung an die EU-Kommission.
Betroffen von der Regelung sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp fallen nicht unter das Gesetz.
Alter muss nachgewiesen werden
Durch Anpassungen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wird festgelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter für die betreffenden Plattformen nachweisen müssen. Hintergrund sind laut Medieninfo suchtfördernde Funktionen, zu denen Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung sowie Push-Nachrichten bei Nichtnutzung und unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten gezählt werden.
Für die Plattformen ist eine Übergangsfrist bis 1. April vorgesehen. Sie haben zudem die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen drohen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Plattformen.
Reaktionen auf den Gesetzesentwurf
Medienminister Andreas Babler (SPÖ) äußerte sich am Montag zu dem Vorhaben. Ob das Gesetz wie geplant im Januar in Kraft treten kann, hängt nach seinen Angaben vom Ausgang der Notifizierung durch die EU-Kommission ab.
Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer bezeichnete das Gesetz als „mutigen Schritt“.
Gemischte Reaktionen bei Jugendlichen
Bei einer Umfrage von ORF Vorarlberg unter Jugendlichen in Dornbirn fielen die Reaktionen auf den Gesetzesentwurf gemischt aus. Befragte Mütter äußerten sich laut ORF Vorarlberg positiv zu dem geplanten Gesetz.








