Nationalrat beschließt Gerichtsreform und stärkt Volksgruppenrechte in Kärnten
Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag zwei Vorhaben beschlossen: die Zusammenlegung mehrerer Bezirksgerichte in Kärnten sowie die rechtliche Stärkung von sechs anerkannten Volksgruppen. Die FPÖ lehnte die Vorlage ab.
Drei Bezirksgerichte werden fusioniert
Im Zuge der Gerichtsreform werden das Bezirksgericht Bleiburg und das Bezirksgericht Eisenkappel jeweils mit dem Bezirksgericht Völkermarkt zusammengelegt. Das Bezirksgericht Ferlach wird mit dem Bezirksgericht Klagenfurt fusioniert. An den bisherigen Standorten sollen Gerichtstage und Verhandlungen weiterhin möglich bleiben.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) betonte, dass an den jeweiligen Standorten zweisprachige Kompetenzzentren entstehen. SP-Mandatarin Eva Maria Wieninger verwies dabei auf die Schwierigkeit, zweisprachiges Personal zu finden, das bereit ist, sich in den betreffenden Gemeinden anzusiedeln.
Volksgruppenrechte für sechs Gruppen gestärkt
Der Beschluss umfasst die rechtliche Aufwertung der Volksgruppen der Slowenen, Tschechen, Ungarn, Slowaken, Kroaten und Roma. Im gesamten Gerichtssprengel Graz können künftig Bewerberinnen und Bewerber mit Slowenischkenntnissen bei der Stellenbesetzung bevorzugt werden. FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger äußerte Kritik an dieser Regelung.
VP-Mandatarin Agnes Totter bezeichnete den Beschluss als „Festtag“ für die autochthonen Volksgruppen. Kanzleramtsministerin Claudia Bauer (ÖVP) erklärte, der Beschluss ermögliche es den Minderheiten, Kultur und Sprache ihrer Großeltern an die nächsten Generationen weiterzugeben. Die Grüne Abgeordnete Olga Voglauer sah darin einen Schritt zu mehr Sichtbarkeit für die Volksgruppen und mehr Rechtssicherheit.
Hinweis zur Faktenprüfung
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