Neun-Punkte-Paket soll Gemeinden digitalisieren und entbürokratisieren

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hat sich auf ein Gemeindepaket mit insgesamt neun Punkten verständigt. Vorgestellt wurde das Paket beim Österreichischen Gemeindetag im Salzburger Messezentrum. Es sieht unter anderem erleichterte Kooperationen zwischen Gemeinden, raschere Verfahren auf kommunaler Ebene sowie eine gemeinsame Gemeindedatenplattform vor.

Digitalisierungs-Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) betonte am Donnerstag, dass nicht jede Gemeinde eine eigene IT-Lösung entwickeln müsse. Digitale Lösungen des Bundes sollen künftig auch auf Gemeindeebene übertragen werden.

Neun Punkte für die Gemeinden

Kern des Pakets ist die Erleichterung von Kooperationen zwischen Gemeinden sowie eine Beschleunigung von Verfahren auf kommunaler Ebene, etwa bei Baugenehmigungen. Eine neue Gemeindedatenplattform soll eine gemeinsame Datenbasis schaffen, über die Behörden Daten sicher und automatisiert untereinander austauschen können. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen dadurch Daten nicht mehr wiederholt angeben müssen.

Vorgesehen ist zudem, antragslose Verfahren künftig auch auf Gemeindeebene einzusetzen, etwa in Form vollautomatisierter Gebührenvorschreibungen. Ab Dezember können Gemeinden außerdem kostenlose Workshops im Rahmen des Programms „Digital Überall“ buchen. Bis Ende 2027 sollen bis zu 3.000 solcher Workshops angeboten werden.

Auch im Bereich der Wasserversorgung sind Änderungen geplant: Gemeindeverbände sollen sich künftig zusammenschließen dürfen. Eine eigene Sammelnovelle soll zudem die Entbürokratisierung der kommunalen Verwaltung vorantreiben. Dabei sollen Papier-, Aushang- und Bezahlungserfordernisse sowie weitere Digitalisierungshemmnisse abgebaut werden. Digitale Kundmachungen sollen in jedem Fall möglich sein. Geplant sind außerdem Vereinfachungen bei der Abwicklung von Wahlen und Volksbegehren. So sollen unnötige Öffnungszeiten der Gemeindeämter im Eintragungszeitraum für Volksbegehren abgeschafft werden.

Bereits zuvor von der Regierung angekündigt worden waren die Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs sowie der gebietskörperschaftsübergreifende Einsatz von Amtssachverständigen. Beide Maßnahmen sind Teil des nun präsentierten Pakets.

Zeitplan für Gesetzgebung und Umsetzung

Die gesetzliche Ausarbeitung der Neuerungen soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Für die Umsetzung sind nach Angaben der Reformpartnerschaft einige Gesetzesänderungen nötig. Die Maßnahmen sollen in der ersten Jahreshälfte 2027 in Kraft treten. Bis zur vollständigen Implementierung werde es den Angaben zufolge noch bis zu zwei Jahre dauern.

Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

Die Reformpartnerschaft ist ein Format, in dem Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam Vorhaben zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung abstimmen. Solche Pakete betreffen in der Regel mehrere Verwaltungsebenen gleichzeitig, weshalb Umsetzungsschritte häufig an gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene gekoppelt sind. Gerade bei Vorhaben, die mehrere Gebietskörperschaften betreffen, hängt der tatsächliche Zeitpunkt des Inkrafttretens häufig von parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren ab.

Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung gilt grundsätzlich das Prinzip, bereits bestehende technische Lösungen des Bundes auf andere Verwaltungsebenen zu übertragen, anstatt auf kommunaler Ebene eigenständige Systeme zu entwickeln. Dies soll insbesondere kleineren Gemeinden mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen den Zugang zu digitalen Verwaltungsangeboten erleichtern. Gemeinsame Datenplattformen und automatisierte Datenaustauschprozesse zwischen Behörden gelten allgemein als zentrale Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Angaben nicht mehrfach gegenüber unterschiedlichen Stellen machen müssen.

Auch antragslose Verfahren, bei denen Leistungen oder Vorschreibungen automatisiert ohne gesonderten Antrag ausgelöst werden, sind Teil eines allgemeinen Trends zur Verwaltungsvereinfachung, der in Österreich in den vergangenen Jahren zunächst auf Bundesebene vorangetr