Oberösterreich knüpft Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes an finanzielle Klarstellungen
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EU-Renaturierungsgesetz: Oberösterreich fordert Klärung der Finanzierung

Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis Anfang September einen ersten Entwurf ihrer nationalen Renaturierungspläne nach Brüssel übermitteln. Während Niederösterreich angekündigt hat, die Umsetzung der EU-Renaturierungspläne zu blockieren, will Oberösterreich den Prozess weiter mitgestalten – knüpft dies jedoch an Bedingungen.

Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) betont, Oberösterreich arbeite konstruktiv an der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans mit. Gleichzeitig fordert er, dass Maßnahmen, Zuständigkeiten und Finanzierung vor einer Umsetzung vollständig geklärt sein müssen. Ob das Land zu einem späteren Zeitpunkt weitere Schritte setzt, lässt Stelzer offen.

Kritik an finanziellen Belastungen und einzelnen Bestimmungen

Oberösterreich hat die finanziellen Belastungen durch die Verordnung von Anfang an kritisiert. Das Land sieht zudem Probleme bei einzelnen Bestimmungen sowie mögliche Nachteile für Landwirtschaft und Stadtentwicklung. Für Naturschutz zuständig ist Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ).

Das EU-Renaturierungsgesetz zielt darauf ab, Moore wieder zu vernässen, Flüsse natürlicher zu gestalten und wertvolle Lebensräume besser zu schützen. Die Natur soll dadurch widerstandsfähiger gegen Hitze, Dürre und Hochwasser werden. Die Verordnung ist geltendes EU-Recht. Eine Nichtumsetzung würde einen Verstoß gegen EU-Recht bedeuten und könnte ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.