Die Bundesregierung hat am Freitag ein neues Klimagesetz in Begutachtung geschickt. Damit soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erstmals gesetzlich verankert werden. Das Wegener Center für Klima und Globalen Wandel in Graz hat die Eckpunkte des Vorhabens analysiert.
Klima- und Umweltschutzminister Norbert Totschnig von der ÖVP bezeichnete das Gesetz als das wirkungsvollste Klimagesetz, das es je gegeben habe. Umweltorganisationen kritisieren die geplanten Regelungen hingegen wegen fehlender Verbindlichkeit, während die Industrie zu hohe wirtschaftliche Belastungen befürchtet.
Sektorziele und ein Fahrplan bis 2027
Das neue Gesetz richtet sich vor allem an Bereiche, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen: Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Kleinindustrie und Abfall. Für diese Sektoren wird die Bundesregierung verpflichtet, bis Ende 2027 einen konkreten Klimafahrplan zu beschließen. Dieser Fahrplan soll verbindliche Sektorziele, konkrete Maßnahmen, Zeitpläne und Zuständigkeiten zur Emissionsreduktion festlegen.
Bis 2030 sieht das Gesetz eine jährliche Emissionsreduktion von 2,75 Millionen Tonnen CO2 vor. Nach 2030 soll die geforderte Reduktion noch höher ausfallen. Zum Vergleich zieht das Wegener Center einen historischen Wert heran: Eine vergleichbar hohe Emissionseinsparung erreichte Österreich bisher nur einmal, im Jahr 2020 – bedingt durch die pandemiebedingten Lockdowns. Mit dem Klimagesetz werden laut den vorliegenden Angaben erstmals konkrete Verantwortlichkeiten fixiert, um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.
Exportstarke Branche als wirtschaftlicher Faktor
Im Zusammenhang mit dem Gesetz wird auch die heimische Green-Tech-Branche in den Blick genommen. Österreich weist in diesem Bereich eine hohe Exportquote auf. Bei Solarthermie gehen 88 Prozent der produzierten Produkte ins Ausland, bei Biomasse-Feueranlagen sind es 91 Prozent und bei Wärmepumpen 69 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, dass ein wesentlicher Teil der heimischen Produktion in diesen Technologiefeldern nicht für den österreichischen Markt bestimmt ist, sondern international abgesetzt wird.
Unterschiedliche Reaktionen auf den Gesetzesentwurf
Die Reaktionen auf den Entwurf fallen unterschiedlich aus. Umweltorganisationen bemängeln, dass die geplanten Regelungen zu wenig Verbindlichkeit aufweisen. Aus der Industrie kommt hingegen die Sorge vor zu hohen wirtschaftlichen Belastungen. Beide Positionen stehen dem Vorhaben der Bundesregierung gegenüber, mit dem Gesetz erstmals einen gesetzlich fixierten Rahmen für die Klimaneutralität bis 2040 zu schaffen.
Emissionshandel und nationale Klimaziele
Grundsätzlich unterscheidet die europäische Klimapolitik zwischen Sektoren, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, und solchen, die davon ausgenommen sind. Der Emissionshandel betrifft vor allem große Industrieanlagen und die Energiewirtschaft, für die auf europäischer Ebene eine begrenzte Menge an Emissionszertifikaten vergeben wird. Bereiche wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Kleinindustrie und Abfall fallen dagegen nicht unter dieses System und werden stattdessen über nationale Klimaziele gesteuert, die die einzelnen EU-Mitgliedstaaten selbst festlegen und verantworten müssen.
Für solche nationalen Klimaziele ist es üblich, dass Regierungen verbindliche Fahrpläne mit Zwischenschritten definieren, um langfristige Ziele wie eine vollständige Klimaneutralität erreichbar zu machen. Dabei geht es in der Regel um die Festlegung von Zuständigkeiten zwischen einzelnen Ministerien, um konkrete Maßnahmenpakete in den jeweiligen Sektoren sowie um Zeitpläne, an denen sich der Fortschritt der Umsetzung messen lässt. Die tatsächliche Wirksamkeit solcher Vorgaben hängt maßgeblich davon ab, wie konkret die daraus abgeleiteten Maßnahmen ausgestaltet und wie konsequent sie in der Praxis umgesetzt werden.
Auch die Bedeutung exportorientierter Umwelttechnologien lässt sich allgemein einordnen: Länder mit einer starken heimischen Industrie im Bereich erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien profitieren häufig doppelt von ambitionierten Klimazielen. Einerseits entsteht durch strengere nationale Vorgaben eine zusätz
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








