OÖ-Landtag berät über Kasberg-Übernahme und vollständige Kontrolle des Flughafens Linz

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Der oberösterreichische Landtag befasst sich in seiner aktuellen Sitzung mit zwei größeren finanziellen Vorhaben des Landes: der künftigen Trägerschaft des Skigebiets Kasberg und der vollständigen Übernahme des Flughafens Linz. Für den Kasberg sollen bis zu 17 Millionen Euro bereitgestellt werden, beim Flughafen geht es um die Übernahme des städtischen Anteils durch das Land Oberösterreich.

Offene Fragen bei der Kasberg-Übernahme

Die geplante Übernahme des Skigebiets Kasberg ist nach dem aktuellen Stand noch nicht fix. Zwar sollen bis zu 17 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung gestellt werden, unter den Beteiligten gab es zuletzt jedoch keine Einigkeit über sämtliche Bedingungen der Übernahme. Welche Punkte im Detail noch strittig sind, wurde im Rahmen der Landtagssitzung nicht näher ausgeführt.

Flughafen Linz soll vollständig ans Land gehen

Beim zweiten großen Thema der Sitzung geht es um die künftige Eigentümerstruktur des Flughafens Linz. Dieser gehört bislang je zur Hälfte dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz. Nun soll die vollständige Übernahme durch das Land beschlossen werden. Dafür will das Land den städtischen Anteil um rund 1,3 Millionen Euro übernehmen.

SPÖ und FPÖ unterstützen diesen Schritt. Die Grünen fordern hingegen mehr Klarheit über die Kosten, die in den kommenden Jahren im Zusammenhang mit dem Flughafen anfallen könnten. Welche konkreten Summen dabei im Raum stehen, wurde nicht näher beziffert.

Einigkeit bei der Deponie in Weibern

Bei einem weiteren Punkt der Tagesordnung zeigen sich alle sechs im Landtag vertretenen Parteien einig: Es geht um die geplante Baurestmassendeponie in Weibern. Die Parteien fordern vom Bund, dass künftig vor der Genehmigung einer neuen Deponie geprüft werden muss, ob dafür überhaupt Bedarf besteht. Diese gemeinsame Forderung richtet sich an die Bundesebene als zuständige Genehmigungsinstanz.

Bahnübergänge, Universitäten und Windkraft als weitere Themen

Neben den beiden großen Vorhaben stehen mehrere weitere Themen auf der Tagesordnung der Sitzung. Dazu zählen Bahnübergänge, der Umgang mit Rechenzentren, Windkraftprojekte sowie Fragen der Nahversorgung.

Die FPÖ fordert in diesem Zusammenhang längere Fristen für die Sicherung von Bahnübergängen. Zudem verlangt die Partei einen Stopp der geplanten Kürzungen bei den Universitäten.

Die Grünen bringen das Thema Rechenzentren ein und fordern eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für große Anlagen dieser Art. Hintergrund ist unter anderem ein geplantes Rechenzentrum-Projekt von Google in Kronstorf.

Die NEOS wiederum richten eine Anfrage an Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner von der ÖVP. Darin geht es um den geplanten Windpark in Sandl, konkret um vorgesehene Windkraft-Ausschlusszonen und deren Vereinbarkeit mit Vorgaben der Europäischen Union.

Die MFG bringt schließlich ein Anliegen zu personallosen Selbstbedienungsläden ein. Die Partei will erreichen, dass für solche Geschäfte künftig längere Öffnungszeiten möglich werden.

Zuständigkeiten bei Landesbeteiligungen

Grundsätzlich sind Entscheidungen über die Übernahme oder den Ausbau von Infrastruktur wie Flughäfen oder Skigebieten in Österreich häufig zwischen mehreren Gebietskörperschaften abzustimmen. Bei gemeinsamen Beteiligungen von Land und Gemeinden müssen entsprechende Beschlüsse üblicherweise von beiden Seiten getragen werden, bevor eine Änderung der Eigentümerstruktur rechtlich wirksam wird. Landtage behandeln solche Vorhaben in der Regel im Rahmen von Budget- oder Beteiligungsbeschlüssen, da mit der Übernahme von Anteilen meist auch finanzielle Verpflichtungen für die kommenden Jahre verbunden sind.

Auch bei Deponieprojekten gilt grundsätzlich ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren, in das neben den Ländern auch Bundesbehörden eingebunden sind. Forderungen nach einer Bedarfsprüfung vor der Genehmigung neuer Anlagen zielen in solchen Fällen häufig darauf ab, die Zahl der insgesamt genehmigten Standorte besser an den tatsächlichen Entsorgungsbedarf einer Region anzupassen.

Bei Windkraft- und Rechenzentrumsprojekten spielen Ausschlusszonen beziehung