Regierung beschließt Reform: Grundwehrdienst künftig sechs plus drei Monate

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

Dieses Thema Freunden empfehlen

Bundesregierung beschließt Reform von Wehrpflicht und Zivildienst

Die österreichische Bundesregierung hat beim Sommerministerrat in Salzburg eine Reform der Wehrpflicht beschlossen. Die Sitzung fand in der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim im Flachgau statt.

Demnach soll der Grundwehrdienst künftig sechs plus drei Monate dauern. Der Zivildienst wird auf neun plus zwei Monate ausgeweitet, wobei die zusätzlichen zwei Monate zunächst auf freiwilliger Basis absolviert werden sollen. Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Für die Verlängerung des Zivildienstes ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Verhandlungen mit der Opposition stehen dazu noch aus. Die freiwillige Verlängerung um zwei Monate soll zudem wissenschaftlich evaluiert werden.

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) zeigte sich mit der erzielten Lösung zufrieden. Er verwies auf lange und intensive Gespräche im Vorfeld und bezeichnete die Stärkung des Wehrdienstes sowie der Landesverteidigung als Leitprinzip. Das beschlossene Modell orientiert sich an den Empfehlungen der Wehrdienstkommission.

Wehrdienst-Garantie ab 2028

Ab 2028 soll eine sogenannte Wehrdienst-Garantie gelten. Im Anschluss an den Kern-Grundwehrdienst sind verpflichtende Truppenübungen vorgesehen, innerhalb von zehn Jahren müssen zudem nachgelagerte Milizübungen absolviert werden.

Die finanzielle Vergütung für den Grundwehrdienst soll auf 1.000 Euro angehoben werden. Zudem sollen für Grundwehrdiener künftig Urlaubstage eingeführt werden.

Gesetzesentwurf zu Social-Media-Verbot in Begutachtung

Der Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige wird noch am Montag in Begutachtung geschickt und zugleich an die EU-Kommission zur Notifizierung übermittelt. Das Verbot betrifft Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind davon nicht umfasst.