Beim geplanten Ausbau der Autobahn A8 zwischen dem Chiemsee und Salzburg ist ein Streit zwischen der bundesdeutschen Autobahn-GmbH und der Politik ausgebrochen. Ursprünglich sollte der Abschnitt sechsspurig ausgebaut werden. Die Autobahn-GmbH spricht nun nur noch von einem zusätzlichen Pannenstreifen und kündigte gegenüber deutschen Medien an, einen sechsspurigen Ausbau werde es nicht geben.
Autobahn-GmbH stellt Ausbaupläne infrage
Der sechsspurige Ausbau der Autobahn München-Salzburg bis zum Walserberg steht im deutschen Bundesverkehrswegeplan 2030. Der Ausbau bis Traunstein hat darin sogar höchste Priorität. Die Autobahn-GmbH plant nach eigenen Angaben nun jedoch, es bei den bisherigen vier Spuren zu belassen und stattdessen lediglich einen zusätzlichen Pannenstreifen zu errichten. Der betroffene Autobahnabschnitt zwischen dem Chiemsee und Salzburg verfügt derzeit über keine Pannenstreifen.
Als Begründung für die Planänderung führt die Autobahn-GmbH den notwendigen Bau neuer Brücken an. Ein sechsspuriger Ausbau würde nach dieser Darstellung den Brückenbau unnötig verkomplizieren.
Auf die geänderten Pläne reagierte die Politik mit Widerspruch. Der bayerische, christlich-soziale Verkehrsminister Christian Bernreiter pocht auf den Bundesverkehrswegeplan und damit auf den ursprünglich vorgesehenen sechsspurigen Ausbau. Auch Bundesverkehrsminister Steffen Bilger, der der Union angehört, beteuert, der Bund stehe zum sechsspurigen Ausbau. Wer sich in dem Streit letztlich durchsetzt, die Politik oder die Autobahn-GmbH, ist derzeit offen.
Zuständigkeiten zwischen Ministerium und Autobahn-GmbH
Die Autobahn-GmbH des Bundes ist privatwirtschaftlich ausgelagert und übernimmt in Deutschland Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen. Sie ist theoretisch dem bundesdeutschen Verkehrsministerium unterstellt. Grundsätzlich sollen politische Vorgaben, wie sie etwa im Bundesverkehrswegeplan festgelegt werden, durch die Autobahn-GmbH operativ umgesetzt werden. Der Bundesverkehrswegeplan legt dabei fest, welche Straßenbauprojekte mit welcher Priorität verfolgt werden sollen, enthält jedoch keine detaillierte technische Ausführungsplanung. Diese erfolgt in einem gesonderten Verfahren, in dem auch bautechnische Fragen wie der Umgang mit bestehenden Brücken eine Rolle spielen können.
In der Praxis kann es bei der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte zu Spannungen zwischen politischen Vorgaben und der technischen oder wirtschaftlichen Bewertung durch die ausführende Stelle kommen. Solche Konflikte betreffen häufig Fragen der Kostenentwicklung, der Bauzeit oder technischer Randbedingungen, die sich erst im Zuge der konkreten Planung ergeben. Bei mehrspurigen Autobahnausbauten spielt zudem die Anpassung von Brückenbauwerken regelmäßig eine zentrale Rolle, da bestehende Brücken oft nicht ohne Weiteres auf eine größere Fahrbahnbreite ausgelegt sind und in solchen Fällen neu errichtet werden müssen.
Der Abschnitt der A8 zwischen dem Chiemsee und Salzburg gilt als stark befahrene grenznahe Verbindung zwischen Bayern und Österreich. Fehlende Pannenstreifen werden bei stark ausgelasteten Autobahnabschnitten üblicherweise als Faktor für die Verkehrssicherheit und die Störanfälligkeit des Verkehrsflusses angesehen, da liegengebliebene Fahrzeuge in solchen Abschnitten den fließenden Verkehr unmittelbar beeinträchtigen können.







