Verwaltungsgericht München erklärt Grenzkontrollen zu Österreich für rechtswidrig
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Verwaltungsgericht München: Grenzkontrollen an deutsch-österreichischer Grenze waren rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht München hat in drei Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze entschieden. Die Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland waren erfolgreich.

Das Gericht stellte fest, dass die im Jahr 2025 durchgeführten Identitätsfeststellungen der Kläger rechtswidrig waren. Als wesentliche Gründe nannte das Gericht die seit Jahren faktisch unverändert bestehende Dauer der Kontrollen sowie deren Unvereinbarkeit mit dem neuen Schengener Grenzkodex.

Europarechtsprofessor unter den Klägern

Zu den Klägern gehört Werner Schröder, Europarechtsprofessor an der Universität Innsbruck. Schröder pendelt wöchentlich mit dem Zug zwischen München und Innsbruck. Im Juni 2025 wurde er im Zug von der deutschen Bundespolizei kontrolliert. Nach seiner Weigerung, sich auszuweisen, wurde seine Tasche durchsucht, und er erhielt einen Bußgeldbescheid über 60 Euro.

Schröder kündigte gegenüber dem ORF Tirol Berufung gegen das Urteil an. Ein Eilantrag auf vorläufige vorbeugende Unterlassung zukünftiger Kontrollen wurde vom Gericht abgelehnt. Den Beteiligten wird das Urteil schriftlich zugestellt.