Verfassungsgerichtshof lehnt Beschwerden gegen ÖBB-Projekt zwischen Hütteldorf und Meidling ab
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Beschwerden gegen ein ÖBB-Bahnprojekt nicht zur Behandlung angenommen. Die Beschwerden richteten sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Vorhaben auf der Verbindungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling in Wien.
Eingereicht hatte die Beschwerden eine Bürgerinitiative, die sich gegen den Ausbau der Verbindungsbahn wendet. Der VfGH begründete die Ablehnung damit, dass die Beschwerden keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Mit der Entscheidung des VfGH ist der Rechtsweg auf dieser Ebene für die Bürgerinitiative vorerst ausgeschöpft. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor in der Sache entschieden; dessen Erkenntnis war Gegenstand der nun abgelehnten Beschwerden.
Hinweis zur Faktenprüfung
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