Volksbegehren zum Krankenhaus Dornbirn: 17.605 gültige Stimmen gezählt
Die Landeswahlbehörde Vorarlberg hat am Montag das Ergebnis des Volksbegehrens „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ festgestellt. Demnach wurden 17.605 gültige Stimmen gezählt. Die Landeswahlbehörde fasste einstimmig den Beschluss, dass das Volksbegehren gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung vorliegt.
Von den 272.136 Stimmberechtigten haben damit rund 6,5 Prozent das Volksbegehren unterzeichnet. Die notwendige Hürde von 5.000 gültigen Eintragungen wurde damit deutlich überschritten. Eine vorangegangene Online-Petition hatte bereits rund 57.000 Unterstützungen gesammelt.
Landesregierung muss sich befassen
Die Landeswahlbehörde ist verpflichtet, das Volksbegehren innerhalb einer Woche der Landesregierung Vorarlberg vorzulegen. Diese hat es anschließend innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Vor einer Entscheidung sind die Antragsteller zu einer mündlichen Anhörung einzuladen.
Die nach Gemeinden gegliederten Einzelergebnisse sind auf der Homepage des Landes Vorarlberg abrufbar.








