Volkshilfe protestiert gegen geplante Sachleistungen statt Geld für Kinder in Sozialhilfe

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die Volkshilfe hat am Montag in Klagenfurt gegen die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Sozialhilfe protestiert. Im Mittelpunkt der Kritik steht ein aktueller Entwurf, wonach ein Teil der Unterstützung für Kinder künftig nicht mehr als Geldleistung, sondern als Sachleistung ausbezahlt werden soll, etwa über Bezahlkarten oder eine App. Die Vereinheitlichung der Sozialhilfe soll laut Bundesregierung mit dem Jahreswechsel in Kraft treten, die entsprechenden Verhandlungen mit den Ländern sind für die kommenden Wochen angesetzt.

Kritik der Volkshilfe an geplanten Sachleistungen

Die Volkshilfe lehnt den Vorschlag, Teile der Kinderunterstützung künftig als Sachleistung statt als Geldleistung auszuzahlen, ab. Bundesgeschäftsführer Erich Fenninger positionierte sich bei dem Protest in Klagenfurt gegen dieses Vorhaben. Konkreter Anlass war der aktuelle Entwurf zur Vereinheitlichung der Sozialhilfe, über den der Bund in den kommenden Wochen mit den Ländern verhandeln will.

Als Bezugsgröße wurde bei dem Protest die derzeitige Höhe der Sozialhilfe für Kinder in Kärnten genannt: Familien, die Sozialhilfe beziehen, erhalten dort aktuell knapp 258 Euro im Monat für ein minderjähriges Kind. Diese Leistung wird bislang als Geldleistung ausbezahlt.

Kärnten selbst hatte im Vorfeld der Verhandlungen eine Kindergrundsicherung gefordert und sich zudem als mögliche Pilotregion für ein solches Modell ins Spiel gebracht.

Vereinheitlichung der Sozialhilfe als bundesweites Vorhaben

Die Sozialhilfe ist in Österreich grundsätzlich Ländersache und wird entsprechend unterschiedlich ausgestaltet, etwa bei Höhe und Berechnung der Leistungen für Kinder. Vorhaben zur Vereinheitlichung zielen üblicherweise darauf ab, bundesweit einheitliche Mindeststandards und Berechnungsgrundlagen zu schaffen, damit Leistungen unabhängig vom Wohnort in vergleichbarer Höhe und nach vergleichbaren Kriterien gewährt werden. Da die Sozialhilfe sowohl bundesgesetzliche Rahmenvorgaben als auch landesrechtliche Ausführungsbestimmungen umfasst, sind bei solchen Reformen in der Regel Verhandlungen zwischen Bund und Ländern notwendig, bevor eine Neuregelung in Kraft treten kann.

Bei der Diskussion um Geld- versus Sachleistungen geht es allgemein um die Frage, wie Unterstützungsleistungen für Kinder konkret ausgezahlt werden. Geldleistungen werden direkt an die Bezugsberechtigten überwiesen und können von den Familien frei verwendet werden. Sachleistungsmodelle, etwa über Bezahlkarten oder digitale Anwendungen, sehen dagegen vor, dass Beträge nur für bestimmte Zwecke oder bei bestimmten Anbietern eingelöst werden können. Befürworter solcher Modelle argumentieren in vergleichbaren Debatten häufig mit einer zielgerichteteren Mittelverwendung, während Kritiker auf einen höheren Verwaltungsaufwand sowie mögliche Einschränkungen für die Betroffenen verweisen. Ob und in welcher Form derartige Effekte im konkreten Fall der geplanten österreichischen Neuregelung eintreten würden, ist damit nicht vorweggenommen.

Das Konzept einer Kindergrundsicherung, wie es Kärnten gefordert hat, zielt in vergleichbaren politischen Debatten meist darauf ab, unterschiedliche kindbezogene Leistungen zu bündeln und einheitlich auszugestalten, um Familien unabhängig vom Bundesland eine vergleichbare Unterstützung zu sichern. Pilotregionen dienen in solchen Zusammenhängen häufig dazu, neue Modelle zunächst in einem begrenzten Rahmen zu erproben, bevor über eine bundesweite Umsetzung entschieden wird.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.