Vorarlberg führt einheitlichen Abgabesatz bei Naturschutzabgabe ein

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

Dieses Thema Freunden empfehlen

Vorarlberg überarbeitet Naturschutzabgabe im Rahmen neuer Gesetzesnovelle

Im Zuge der Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) wird die Naturschutzabgabe in Vorarlberg grundlegend überarbeitet. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) und das Land Vorarlberg stellten die Änderungen am Freitag gemeinsam vor.

Die Naturschutzabgabe wurde vor rund 30 Jahren eingeführt und mit dem Inkrafttreten des GNL im Jahr 1997 im System verankert. Sie folgt dem Verursacherprinzip, die Höhe der Abgabe richtet sich nach der tatsächlich bewegten Materialmenge.

Erweiterter Geltungsbereich und einheitlicher Abgabesatz

Künftig werden zusätzliche Tatbestände in die Abgabepflicht einbezogen: Bodenaushubdeponien sowie Bergbauverfüllungen unterliegen fortan der Naturschutzabgabe. Gleichzeitig gilt ein einheitlicher Abgabesatz von 49 Cent pro Tonne für alle abgabepflichtigen Tatbestände. Die Abrechnung erfolgt künftig vierteljährlich statt wie bisher monatlich.

Ausgenommen von der Abgabe bleiben wiederverwertetes Bodenaushubmaterial sowie bestimmte Maßnahmen im öffentlichen Interesse, darunter Entnahmen aus Wildbachauffangbecken, Hochwasserschutzmaßnahmen und Rekultivierungen ohne zusätzlichen Eingriff.

Verteilung der Einnahmen

Die Einnahmen aus der Naturschutzabgabe belaufen sich jährlich auf rund 800.000 bis eine Million Euro. Davon fließen 65 Prozent in den Naturschutzfonds des Landes, 35 Prozent verbleiben bei der jeweiligen Standortgemeinde. Die Mittel der Gemeinden sind zweckgebunden für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes zu verwenden. Insgesamt finanzieren die Einnahmen rund 30 bis 40 Prozent der klassischen Naturschutzausgaben des Landes im Naturschutzfonds.