Vorarlberg hebt Bewilligungsgrenze im Naturschutzgesetz deutlich an
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Vorarlberg plant Novellierung des Naturschutzgesetzes

In Vorarlberg ist eine Novellierung des geltenden Naturschutzgesetzes geplant. Die Pläne sorgen für unterschiedliche Reaktionen: Während die Wirtschaftskammer die vorgesehenen Änderungen begrüßt, äußert die Naturschutzanwältin des Landes Kritik.

Das Vorarlberger Naturschutzgesetz besteht seit rund 30 Jahren. Die geplante Novelle soll in den kommenden Monaten in Begutachtung gehen.

Höhere Schwelle für Bewilligungspflicht

Eine wesentliche Änderung betrifft die Grenze für die naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht bei überbauten Flächen. Bislang war ab 800 Quadratmetern eine Bewilligung erforderlich. Künftig soll diese Grenze auf 2.000 Quadratmeter angehoben werden. Zudem sollen bestimmte Schutzbauten für den Lawinen- oder Hochwasserschutz künftig keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr benötigen.

Unterschiedliche Positionen

Wirtschaftskammer-Präsident Karlheinz Kopf begrüßt die geplanten Änderungen. Er betont, dass Investitionen verlässliche und planbare Rahmenbedingungen benötigten. Naturschutzanwältin Katharina Lins hingegen sieht die Pläne kritisch und fordert ein klares Bekenntnis zum Naturschutz.