Wien führt eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kündigte die Neuregelung im „Wien heute“-Sommergespräch an. Ab dem 1. Jänner 2027 dürfen über Plattformen wie AirBnB oder booking.com nur mehr Wohnungen angeboten werden, die zuvor in einem eigenen Register gemeldet wurden. Grundlage dafür ist das neue Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz (WKVRG), das im November im Landtag beschlossen werden soll.
Registrierungspflicht und Fristen für Anbieter
Das WKVRG soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Die Registrierungspflicht betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen, die Wohnungen zur kurzfristigen touristischen Vermietung anbieten. Wer eine Wohnung registrieren lässt, erhält nach positiver Prüfung eine Registrierungsnummer, die künftig in jedem Inserat aufscheinen muss. Ohne diese Nummer ist ein Anbieten von Wohnungen über entsprechende Plattformen nicht mehr möglich.
Für Gastgeber, die ihre Wohnungen bereits jetzt anbieten, ist eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des ersten Quartals 2027 vorgesehen. Wer hingegen erst neu in die Kurzzeitvermietung einsteigen möchte, muss die Registrierung bereits zum 1. Jänner 2027 vorweisen können. Bei fehlender Registrierung drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß.
Begrenzung von Vermietungsdauer und Wohnungsanteil
Zusätzlich zur Registrierungspflicht sieht die geplante Regelung eine zeitliche Obergrenze vor: Die zulässige Gesamtdauer für touristische Kurzzeitvermietungen soll künftig 90 Tage pro Jahr betragen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass mindestens 80 Prozent der Wohnungen weiterhin dem regulären Wohnen vorbehalten bleiben und nicht der Kurzzeitvermietung dienen. Gemeindewohnungen können von der Kurzzeitvermietung generell ausgeschlossen werden.
Europäischer Rahmen für Kurzzeitvermietungen
Die Wiener Initiative steht nicht isoliert da. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Regeln für Kurzzeitvermietungen auf europäischer Ebene verschärfen zu wollen. Mit dem sogenannten „Affordable Housing Act“ legte sie entsprechende Vorschläge vor, die auf eine stärkere Regulierung von Plattformen wie AirBnB und booking.com abzielen. Grundsätzlich verfolgen viele europäische Städte in den vergangenen Jahren ähnliche Ansätze: Registrierungspflichten, Obergrenzen für die Vermietungsdauer und Auflagen zum Erhalt von dauerhaftem Wohnraum sollen verhindern, dass Wohnungen dem regulären Mietmarkt entzogen werden.
Solche Regulierungen entstehen üblicherweise vor dem Hintergrund angespannter Wohnungsmärkte in Ballungsräumen. Wenn Wohnungen dauerhaft touristisch vermietet werden, stehen sie dem klassischen Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung, was in stark nachgefragten Lagen zusätzlichen Druck auf Mietpreise erzeugen kann. Register- und Meldepflichten dienen dabei in der Regel dazu, Kommunen einen Überblick über das tatsächliche Ausmaß der Kurzzeitvermietung zu verschaffen und Verstöße gegen bestehende Auflagen leichter kontrollierbar zu machen.
Das Interview mit Bürgermeister Ludwig fand im Rahmen des „Wien heute“-Sommergesprächs statt, das vom ORF-Wien-Chefredakteur Oliver Ortner geführt wurde.







