Wien veröffentlicht Konzept der umstrittenen Auszeit-WG in Kürze

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Wiens Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) hat angekündigt, das Konzept der umstrittenen „Auszeit-WG“ in Kürze zu veröffentlichen. Das sagte die Vizebürgermeisterin im „Wien heute“-Sommergespräch mit ORF-Redakteurin Barbara Piontek. Bisher ist lediglich ein 17-seitiges Papier des Trägers der Einrichtung bekannt, das der APA vorliegt. Der Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier hatte darin „gravierende fachliche Mängel“ geortet. Das eigentliche Detail-Konzept der „Auszeit-WG“ ist derzeit noch unter Verschluss.

Konzept soll veröffentlicht werden

Emmerling bezeichnete die „Auszeit-WG“ im Interview als „Ultima Ratio“, die erst dann zum Einsatz kommen solle, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft seien. Rechtliche Grundlage der Einrichtung ist das Heimaufenthaltsgesetz. Die Bildungsstadträtin forderte das Justizministerium auf, eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu schaffen. Mit der angekündigten Veröffentlichung des vollständigen Konzepts soll die bisher nur in Ausschnitten bekannte fachliche Grundlage der Einrichtung öffentlich einsehbar werden.

Mobile Klimageräte und bauliche Maßnahmen an Schulen

Neben der „Auszeit-WG“ kündigte Emmerling im Sommergespräch an, Hitzeschutzmaßnahmen in Wiener Kindergärten und Schulen beschleunigen zu wollen. Ab dem kommenden Schuljahr soll es leichter werden, mobile Klimageräte und Ventilatoren in Schulen einzusetzen. Die Stadt Wien hat in diesem Sommer bereits 14 Pilotstandorte städtischer Kindergärten mit mobilen Klimaanlagen ausgestattet. Bei Neubauten und Generalsanierungen setzte die Stadt zudem auf Hitzeschutzmaßnahmen wie Geothermie, Bauteilaktivierungen, Begrünungen und Außenjalousien. Die Instandhaltung der Schulgebäude selbst liegt in der Kompetenz der Bezirke.

Heimaufenthaltsgesetz als rechtlicher Rahmen

Das Heimaufenthaltsgesetz regelt grundsätzlich die Zulässigkeit freiheitsbeschränkender Maßnahmen in Heimen und vergleichbaren Einrichtungen, etwa in der Alten- und Behindertenhilfe sowie in bestimmten Formen der Kinder- und Jugendhilfe. Solche Maßnahmen unterliegen üblicherweise besonderen Voraussetzungen und einer gerichtlichen Kontrolle, da sie in die persönliche Freiheit der Betroffenen eingreifen. In der fachlichen Diskussion um Einrichtungen wie eine „Auszeit-WG“ spielt daher regelmäßig die Frage eine Rolle, unter welchen konkreten Bedingungen und mit welcher fachlichen Begleitung eine solche Unterbringung erfolgen darf. Bundesweit einheitliche Regelungen für vergleichbare Einrichtungen existieren bislang nicht in jedem Bereich, weshalb einzelne Bundesländer oder Träger mitunter auf unterschiedliche rechtliche und konzeptionelle Grundlagen zurückgreifen.

Auch bei baulichem Hitzeschutz an Schulen handelt es sich um ein Thema, das grundsätzlich mehrere Zuständigkeitsebenen betrifft. Während strategische Vorgaben und Förderprogramme häufig auf Stadtebene entschieden werden, liegt die konkrete bauliche Umsetzung an einzelnen Standorten in Wien in der Verantwortung der Bezirke. Maßnahmen wie Fassadenbegrünung, Beschattungssysteme oder der Einsatz von Bauteilaktivierung gelten allgemein als Ansätze, um Innenräume auch bei hohen Außentemperaturen nutzbar zu halten, ohne durchgehend auf aktive Kühlung angewiesen zu sein. Mobile Klimageräte gelten demgegenüber als kurzfristig einsetzbare, aber energieintensivere Lösung für einzelne Räume oder Standorte.

Die „Wien heute“-Sommergespräche, in deren Rahmen das Interview mit Emmerling geführt wurde, werden ab dem 22. August jeden Samstag um 19.00 Uhr in „Wien heute“ auf ORF2 ausgestrahlt.

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