Windkraft-Streit in Traismauer: Gemeinderatssitzung nach Auszug der Opposition abgebrochen
In Traismauer im Bezirk St. Pölten ist eine Gemeinderatssitzung abgebrochen worden, nachdem die Oppositionsfraktionen den Saal verlassen hatten. Damit war die nötige Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben. Die Sitzung sollte sich mit einem Partnerschaftsvertrag zum geplanten Windkraftprojekt am Seelackenberg sowie einem Antrag zur Volksbefragung befassen.
Das Energieunternehmen W.E.B. plant an diesem Standort acht Windräder mit einer Gesamthöhe von rund 260 Metern. Der Partnerschaftsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen war Gegenstand der Tagesordnung.
Auszug der Opposition macht Sitzung beschlussunfähig
ÖVP, FPÖ und die Freien Bürger Traismauer verließen die Gemeinderatssitzung am Donnerstag. Nach ihrem Auszug waren noch 17 Mandatare anwesend. Für die Beschlussfähigkeit wären 19 Mandatare erforderlich gewesen. Bürgermeister Herbert Pfeffer (SPÖ) brach die Sitzung daraufhin ab.
Der Gemeinderat soll nun am kommenden Mittwoch erneut zusammentreten. Bei dieser Fortsetzungssitzung reichen 15 anwesende Mandatare für die Beschlussfähigkeit. SPÖ, Grüne und Liste P3133 verfügen laut Bürgermeister Pfeffer gemeinsam über 17 Mandate.
Streit um Reihenfolge: Vertrag oder Volksbefragung zuerst
Bürgermeister Pfeffer brachte in der Sitzung einen Dringlichkeitsantrag zur Behandlung eines Initiativantrags für eine Volksbefragung ein. Die FPÖ hatte diesen Initiativantrag nach eigenen Angaben bereits am 11. Februar eingebracht; er sei von mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt worden. FPÖ-Stadtrat Wolfgang Freißmuth erklärte, zuerst müssten die Bürgerinnen und Bürger gehört werden, bevor Entscheidungen getroffen würden. Die FPÖ hat zudem eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingebracht.
Bürgermeister Pfeffer betonte, der Partnerschaftsvertrag sei ausdrücklich kein Baubeschluss und auch keine Voraussetzung für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Laut SPÖ wurde der Vertrag in einem gemeinsamen Ausschuss unter Einbindung aller Fraktionen erarbeitet. Er enthalte Regelungen zu Rückbaugarantien, Naturschutzmaßnahmen, Ersatzaufforstungen, Bürgerinformation, Schattenwurf, Eisabschaltung und Brandschutz.
Rechtliche Fragen ungeklärt
Die Projektgegner berufen sich auf das niederösterreichische Raumordnungsgesetz, während Bürgermeister Pfeffer auf § 4a des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes verweist. Die konkrete Rechtsfrage, ob die Gemeinde für das Projekt eine eigene Widmung beschließen muss, ist nach Darstellung der Initiative bisher nicht höchstgerichtlich geklärt. Alexander Aicher, Sprecher des Bündnisses „3Gemeinden1Ziel“, erklärte, man habe sich Zeit verschafft und Aufmerksamkeit erzielt.








