Windpark-Bau bei Wullersdorf wegen Kaiseradler-Horst untersagt

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau eines Windparks in Wullersdorf im Bezirk Hollabrunn untersagt. Grund für die Entscheidung vom Donnerstag ist der Horst eines Kaiseradlerpaares, der nach der ursprünglichen Genehmigung des Projekts im Bereich der geplanten Anlagen entdeckt wurde. Damit darf keine der fünf vorgesehenen Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 34 Megawatt errichtet werden.

Genehmigung nach vereinfachtem Verfahren später gekippt

Die niederösterreichische Landesregierung hatte das Projekt zunächst in einem vereinfachten Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) behandelt und die fünf Windräder im Februar 2025 genehmigt. Nach dieser Genehmigung wurde im Projektgebiet der Horst eines Kaiseradlerpaares festgestellt. Er liegt rund 70 Meter von einer der geplanten Anlagen entfernt.

Gegen den Genehmigungsbescheid der Landesregierung zogen die niederösterreichische Umweltanwaltschaft, eine Umweltorganisation sowie eine Bürgerinitiative vor das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht holte daraufhin ein naturschutzfachliches Gutachten ein, das sich mit Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen im betroffenen Gebiet befasste.

Auf Basis dieses Gutachtens kam das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass zumindest eine der fünf Anlagen wegen ihrer Nähe zum Kaiseradlerhorst nicht genehmigungsfähig ist. Der Standort würde gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verstoßen. Der Kaiseradler gilt als besonders geschützte und stark gefährdete Art. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, wie sie in anderen Fällen möglich sein kann, kommt für den Kaiseradler laut Gericht nicht infrage.

Eine Teilgenehmigung der verbleibenden vier Windräder schloss das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls aus. Ohne die fünfte Anlage würde die Gesamtleistung des Projekts unter den gesetzlichen UVP-Schwellenwert von 30 Megawatt fallen. Das hätte zur Folge, dass das Vorhaben nicht mehr UVP-pflichtig wäre und weder die ursprünglich zuständige Behörde noch das Bundesverwaltungsgericht selbst für eine Entscheidung zuständig wären. Eine nachträgliche Anpassung des Projekts, etwa durch den Verzicht auf die problematische Anlage, wäre aus rechtlichen Gründen nicht zulässig gewesen. Aus diesem Grund musste das gesamte Projekt mit allen fünf Anlagen abgelehnt werden. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ließ das Gericht nicht zu, da nach seiner Einschätzung keine offenen Rechtsfragen mehr bestehen.

Schwellenwerte und ihre Bedeutung für Windkraftprojekte

Der Fall zeigt, welche Bedeutung gesetzliche Schwellenwerte bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für Energieprojekte haben können. Grundsätzlich ist eine ausführliche UVP in Österreich ab bestimmten Leistungsgrenzen verpflichtend vorgeschrieben, weil größere Vorhaben als potenziell erheblich eingriffsintensiv gelten. Unterhalb dieser Schwellen greifen häufig vereinfachte Verfahren mit geringeren Prüfanforderungen.

Diese Systematik kann in der Praxis zu komplexen rechtlichen Konstellationen führen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass einzelne Teile eines Projekts nicht umsetzbar sind. Eine bloße Verkleinerung eines Vorhabens ist nicht immer ohne Weiteres möglich, da damit unter Umständen die Zuständigkeit der Behörden und die Verfahrensart wechseln würden. Solche Konstellationen können dazu führen, dass Gerichte über ein Gesamtprojekt entscheiden müssen, auch wenn nur ein Teilaspekt rechtlich strittig ist.

Auch der Artenschutz spielt bei der Genehmigung von Windkraftanlagen regelmäßig eine zentrale Rolle. Für besonders geschützte und gefährdete Arten gelten in Österreich und der Europäischen Union strenge Vorgaben, die unter anderem ein Tötungsverbot umfassen. Bei bestimmten Arten sind Ausnahmegenehmigungen von vornherein ausgeschlossen oder nur unter engen Voraussetzungen möglich. Naturschutzfachliche Gutachten, wie sie auch in diesem Verfahren eingeholt wurden, dienen dazu, mögliche Konflikte zwischen Energieprojekten und dem Schutz gefährdeter Arten frühzeitig zu erkennen und rechtlich zu bewerten. Gerade bei Großvögeln wie dem Kaiseradler, deren Horststandorte über Jahre stabil bleiben können, wird die Nähe geplanter Anlagen zu bekannten Brutplät

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