Menschenrechtsbeirat bewertet Grazer Wahlkampf mit „grüner Ampel“
Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz hat die ersten beiden Wochen des Wahlkampfs zur Grazer Gemeinderatswahl aus menschenrechtlicher Perspektive analysiert und insgesamt positiv beurteilt. Der bisherige Wahlkampf wird demnach mit einer „grünen Ampel“ bewertet.
Im Beobachtungszeitraum vom 18. bis 28. Mai wurden zentrale Themen und Forderungen der antretenden Parteien und Listen auf mögliche menschenrechtliche Bezüge hin untersucht. Acht von insgesamt elf Parteien bzw. Listen fanden dabei im Bericht des Beirats Berücksichtigung.
Breites Themenspektrum mit menschenrechtlichem Bezug
Menschenrechtsrelevante Bezüge sieht der Beirat insbesondere in den Themen Wohnen, Integration, Soziales und Gesundheit, Bildung und Kinderbetreuung, Demokratie und Teilhabe sowie Gesellschaftspolitik und Frauenrechte. Der Wahlkampf weist laut Einschätzung implizit auf Anliegen wie leistbares Wohnen und Bildung hin.
Weniger stark vertreten sind bisher menschenrechtliche Referenzen in den Bereichen Umwelt, Mobilität und Verkehr, Stadtentwicklung, Arbeit, Kunst und Kultur. Die bisher diskutierten Verkehrsthemen werden nicht als menschenrechtsrelevant eingestuft. In den Feldern Wirtschaft und Finanzen, Sicherheit, Tierschutz und Sport wurden bislang keine entsprechenden Diskurse festgestellt, diese Bereiche werden jedoch weiter beobachtet.
Wohnen und Integration im Fokus der Kritik
Der Menschenrechtsbeirat sieht Forderungen nach einem eingeschränkten Zugang zu Gemeindewohnungen für Einwohner mit langem Hauptwohnsitz in Graz kritisch. Solche Forderungen wurden von ÖVP und FPÖ erhoben.
Beim Thema Integration befürworten KPÖ und Grüne eine „Stadt für alle“, während ÖVP, KFG und FPÖ laut Bericht restriktive Maßnahmen favorisieren. Besonderes Augenmerk legt der Beirat auf eine von der ÖVP vorgeschlagene Residenzpflicht, die als freiheitsbeschränkend angesehen wird.
Bildung, Kinderbetreuung und gesellschaftspolitische Themen
Im Bildungsbereich spielen Diskussionen über Ganztagsschulen eine zentrale Rolle. Die Debatte wird vor allem von NEOS und SPÖ geprägt. Mehrere Parteien engagieren sich zudem in Fragen der Kinderbetreuung.
Gesellschaftspolitisch stehen Jugendbeteiligung und Frauenrechte im Mittelpunkt der beobachteten Wahlkampfinhalte. Die SPÖ fordert ein Ende der Femizide. Die Debatte um den Bau von Moscheen wird durch die Meinungsfreiheit legitimiert, sofern sie nicht diskriminierend geführt wird.
Umwelt, Stadtentwicklung und Gesundheit
Der Diskurs über Umwelt- und Verkehrspolitik ist eng mit der Stadtentwicklung verknüpft. Themen wie Hitzeschutz und Gesundheit finden im bisherigen Wahlkampf jedoch nur wenig Beachtung.
Grundlagen der Bewertung
Die Wahlkampfbeobachtung des Menschenrechtsbeirats stützt sich auf die Grazer Menschenrechtsstadterklärung von 2001 sowie auf ein Zehn-Punkte-Programm gegen Rassismus, das 2025 vom Grazer Gemeinderat beschlossen wurde. Kerngedanke dieser Grundlagen ist, dass die Würde des Menschen unter keinen Umständen verletzt werden darf.
Bei der Beobachtung wird ausdrücklich darauf geachtet, dass keine Wahlwerbung auf Kosten von Menschen stattfindet. Der Beirat stellt fest, dass es im Wahlkampf zwar kritische Forderungen nach Zugangs- und Freiheitsbeschränkungen gibt, der bisherige Wahlkampf aber keine unmittelbaren Verstöße gegen menschenrechtliche Standards zeigt.








