Eine 28-Jährige wurde am Mittwoch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem sie im Oktober des vergangenen Jahres ihre Lebensgefährtin mit drei Messerstichen schwer verletzt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
WIEN. Laut Anklage verletzte die 28-Jährige am 7. Oktober 2023 ihre um ein Jahr ältere Lebensgefährtin während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung in Simmering. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass die Angriffe mit Tötungsabsicht erfolgten. Doch das Geschworenengericht entschied mit einem Abstimmungsergebnis von sieben zu eins gegen die Mordanklage und stellte fest, dass es sich stattdessen um schwere Körperverletzung handelte. Infolgedessen wurde die Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Umstände der Tat
Vor Gericht beteuerte die Angeklagte, dass sie niemals beabsichtigt hätte, ihre Partnerin zu verletzen. Sie schilderte, dass ihre Lebensgefährtin versucht habe, sie nach einem Streit zu beruhigen und ihr in die Küche gefolgt sei, während sie gerade Kalbfleisch mit einem Messer schnitt, um es ihrem Hund zu geben. In der hitzigen Situation habe die Angeklagte versucht, sich aus einer Umarmung zu befreien, dabei das Messer in der Hand gehalten und die Stiche versehentlich ausgeführt.
Die Reaktion der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwältin bezeichnete die Darstellung der Angeklagten als „lächerlich“ und nannte ihre Aussagen eine Schutzbehauptung. Sie argumentierte, dass das Opfer in den Flur geflüchtet sei, um Hilfe bei einem Nachbarn zu suchen, bevor sie zusammenbrach. In der Zwischenzeit soll die Angeklagte versucht haben, Beweise zu verwischen.
Der Verteidiger der Angeklagten, Ernst Schillhammer, verwies darauf, dass es kein Motiv oder einen Tatplan gegeben habe und dass die Situation sowohl für die Angeklagte als auch für das Opfer äußerst belastend sei. Er berichtete, dass die 29-Jährige seiner Mandantin bereits vergeben habe, was ihre emotionale Bindung verdeutlicht.
Opfer verweigert Aussage
Bei ihrer ersten Einvernahme im Krankenhaus hatte das Opfer zunächst angegeben, von einem Unbekannten angegriffen worden zu sein. Doch nachdem DNA-Spuren auf dem verwendeten Messer entdeckt wurden, wurde die Angeklagte festgenommen. Später verweigerte das Opfer jedoch eine Aussage, um ihre Partnerin nicht zu belasten, und gestand, dass sie weiterhin in sie verliebt sei.
Psychische Unterstützung und Hilfeangebote
Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen
24-Stunden-Frauennotruf: 01/12 345
24-Stunden-Frauennotruf der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22
Frauenhelpline: 0800/222 555
Bei akuter Gefahr: Polizeinotruf unter 133 oder 112 kontaktieren. Gehörlose und Hörbehinderte können per SMS an 0800/133 133 Hilfe suchen.
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