Prozess in Wien: Brüderpaar nach sechs Monaten Unschuld im Gefängnis freigesprochen


Im November vergangenen Jahres sorgte ein kontroverser Fall in Wien für Aufregung, als ein Brüderpaar in U-Haft musste. Die belastenden Aussagen eines vermeintlichen Opfers führten zu schweren Vorwürfen gegen die Brüder A. und J. – bis zur dramatischen Wendung bei der Verhandlung am Mittwochmorgen, als der Zeuge seine früheren Aussagen zurückzog und die Brüder daraufhin freigelassen wurden.

WIEN. „Nein, das habe ich wirklich erfunden“, erklärte der Zeuge K. in der Verhandlung am 30. April. Er hatte zuvor als vermeintliches Opfer zwei Brüder mit seinen Aussagen schwer belastet. Die Brüder A. (30 Jahre alt) und J. (23 Jahre alt) erlebten emotional aufwühlende Momente, als sie endlich Luft nach sechs Monaten Untersuchungshaft schnappen konnten.

Der Skandal begann, als K. vor der Polizei ausbrach, dass die Brüder ihn mit einer Waffe bedroht hatten, um angebliche Schulden einzutreiben, die er ihrem verstorbenen Vater geschuldet habe. Die Schwere der Vorwürfe ließ die Brüder in U-Haft. Doch die Wende kam: Bei der Verhandlung wurden A. und J. von den ursprünglichen Anschuldigungen freigesprochen, wobei das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist und der Staatsanwalt noch keine Erklärung abgab.

Sollten K. mit Waffen bedroht haben

Die Anklage basierte auf den Aussagen des Zeugen K., der behauptete, die Brüder hätten ihn mit einer Waffe bedroht, um Geld zu fordern. K. hatte in der Vergangenheit Geschäfte mit dem inzwischen verstorbenen Vater der Brüder gemacht. Laut den Brüdern gab K. ihrem Vater viel Geld. Am 13. September 2024 sollen die Brüder K. in seinem Büro aufgesucht haben, wo A. ihn angeblich mehrere Male gewürgt haben soll.

Die Anklage basierte auf den Aussagen des vermeintlichen Opfers, K., der die Brüder mit einer Waffe bedroht haben soll. | Foto: Ronja Reidinger/MeinBezirk

Die Brüder sollen K. zudem nach Lobau gebracht haben, wo sie drohten, ihn zu töten, wenn er das Geld nicht zahle. An einem späteren Zeitpunkt überweiste K. angeblich 1.000 Euro an die Mutter des Erstangeklagten, um ihn für die angeblichen Schulden zu entschädigen.

„Fantasien des Herrn K.“

An den folgenden Tagen tauchten weitere Erpressungsversuche auf, die schließlich zur Anklage führten. Überraschenderweise wurde im November beim Entlassungsantrag ein Schreiben vorgelegt, in dem K. angab, er wolle seine früheren Aussagen zurückziehen. Der Staatsanwalt äußerte seine Bedenken, dass auf K. erheblicher Druck ausgeübt wurde.

Die Rolle des bisherigen Verteidigers der Brüder kam ebenfalls ans Licht. Er hatte K. als Vertrauensperson zur Polizei begleitet und viel Kontakt zu ihm gehabt. Ein Disziplinarverfahren gegen diesen Anwalt wurde eingeleitet. Der jetzige Verteidiger betonte, dass die Anklage auf „Fantasien“ von K. basiere und die Brüder in keinster Weise involviert waren.

Opfer habe Vorwurf erfunden

Beide Brüder bekannte sich nicht schuldig. A. hatte bereits eine Vorgeschichte: 2015 wurde er wegen bewaffneten Raubes zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Er erklärte, er sei an dem besagten Tag bei einer Familienfeier gewesen, was durch Videomaterial bestätigt wurde.

Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. | Foto: Ronja Reidinger/MeinBezirk

In seiner Aussage berichtete K., dass er die Vorwürfe erfunden habe, um mit dem Stress und Druck umzugehen. Der Staatsanwalt teilte ihm mit, dass er wegen falscher Anschuldigungen belangt werden könnte. Immerhin hatte K. zugestanden, dass tatsächlich Schulden bei dem verstorbenen Vater bestanden.

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