Arbeiterkammer Kärnten: Pferdebesitzerin erhält nach Versicherungsstreit weitere Zahlung
Eine Kärntner Pferdebesitzerin hat nach einem Streit mit ihrer Tierversicherung eine zusätzliche Zahlung erhalten. Die Arbeiterkammer Kärnten unterstützte die Frau bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die Stute der Frau musste wegen einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk operiert werden. Dabei war auch eine angrenzende Sehne gereizt und behandlungsbedürftig. Für solche Fälle hatte die Pferdebesitzerin eine OP-Kostenversicherung abgeschlossen.
Streit über Versicherungsleistung
Die Versicherung wollte der Frau zunächst lediglich 1.500 Euro für den Sehnenschaden erstatten. Nach ihrem Widerspruch überwies das Unternehmen 4.000 Euro, bezeichnete diesen Betrag jedoch als Deckelungsbetrag für die Gesamtleistung.
AK-Konsumentenschützerin Kathrin Halbherr prüfte daraufhin die Vertragsunterlagen. Aus der Polizze geht hervor, dass für Frakturen 4.000 Euro vorgesehen sind sowie bis zu 1.500 Euro für Operationen unfallbedingter Sehnen-, Bänder- und Muskelrisse zuzüglich Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff.
Zusätzliche Zahlung nach Prüfung
Nach der Intervention der Arbeiterkammer Kärnten überwies die Versicherung der Pferdebesitzerin zusätzlich zu den bereits geleisteten 4.000 Euro weitere 4.155 Euro.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







