Rückkehr zur Photovoltaik-Zusatzförderung: Salzburger Wohnbauträger und Landesregierung im Dissens
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Salzburger Wohnbauträger verlangen Rückkehr zu Photovoltaik-Zusatzförderung

Salzburgs gemeinnützige Wohnbauträger sprechen sich für eine Wiederaufnahme der Zusatzförderung für Photovoltaikanlagen im Rahmen der Wohnbauförderung aus. Das Land Salzburg lehnt diesen Wunsch mit Verweis auf die aktuelle Budgetsituation ab.

Die bisherige Zusatzförderung für Photovoltaik im Wohnbau war mit Ende 2025 ausgelaufen. In der neuen Wohnbauförderung ist eine derartige Zusatzförderung nicht mehr vorgesehen.

Wohnbauträger verweisen auf steigende Kosten

Im Jahr 2025 standen innerhalb der Wohnbauförderung rund 14 Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Mittel wurden in den vergangenen Jahren von gemeinnützigen Wohnbauträgern Photovoltaikanlagen im Bundesland Salzburg errichtet, deren Gesamtfläche etwa der Größe von rund zehn Fußballfeldern entspricht.

Die Wohnbauträger erklären, sie bräuchten die ausgelaufene Zusatzförderung wieder. Stephan Gröger, Obmann der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften, führt aus, dass die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Neubauten bei steigenden Kosten immer schwieriger werde. Er betont, dass es in der neuen Wohnbauförderung keine eigene Zusatzförderung für Photovoltaikanlagen mehr gebe, und äußert den Wunsch nach künftig wieder stärkerer Unterstützung für Photovoltaik.

Land verweist auf Budgetlage und bestehende Zuschläge

Wohnbaulandesrat Martin Zauner (FPÖ) erteilt der Forderung nach einer Rückkehr zur früheren Zusatzförderung eine klare Absage. Er begründet dies mit einer angespannten Budgetlage und erklärt, er sehe derzeit keine Chance für eine zusätzliche Förderung von Photovoltaikanlagen im Rahmen der Wohnbauförderung.

Zauner weist darauf hin, dass sich eine Photovoltaikanlage umso mehr rechne, wenn die Energiekosten steigen. Zudem sagt er, das Bundesland sei mit der Anzahl der bestehenden Photovoltaikanlagen auf einem guten Weg. Er verweist auf deutlich reduzierte, aber weiterhin vorhandene Zuschlagspunkte für nachhaltiges und ökologisches Bauen, die nach seinen Angaben auch für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gelten.