Bewerbungsverfahren für Landwirtschaftskammerdirektion in Salzburg vor Gleichbehandlungskommission
Das Bewerbungsverfahren für die Funktion des neuen Direktors der Landwirtschaftskammer Salzburg wird von der Gleichbehandlungskommission behandelt. Anlass sind Vorwürfe im Zusammenhang mit der Bewerbung einer ehemaligen Abteilungsleiterin der Kammer.
Führende Funktionäre der Landwirtschaftskammer und ein Beamter des Landes müssen laut Berichten vor der Gleichbehandlungskommission Auskunft geben. Drei Mitglieder der Kommission und ein weiterer Landesbeamter sollen gegenüber der Kommission Stellung nehmen.
Die ehemalige Abteilungsleiterin der Landwirtschaftskammer hatte sich im vergangenen Jahr für die Position der Direktorin beworben. Sie ist nach einem Arbeitsrechtsstreit rund um ihre Entlassung derzeit von der Landwirtschaftskammer dienstfrei gestellt.
Die Landwirtschaftskammer erklärte, die Mitarbeiterin sei im Bewerbungsverfahren unterlegen gewesen. Zudem gab die Kammer an, die Mitarbeiterin sei an einer finanziellen Schieflage der Kammer mitverantwortlich und wolle das Ausmaß ihrer Verantwortung gezielt verschweigen.
Die Anwältin der ehemaligen Abteilungsleiterin widerspricht diesen Vorwürfen. Nach ihren Angaben sind mehrere Zeugen bereit, zu den von der Mitarbeiterin beklagten Punkten auszusagen.
Die Landwirtschaftskammer teilte mit, sie gehe davon aus, dass sich die gegen sie erhobenen Vorwürfe in Luft auflösen würden.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








