Salzburgs Antwort auf den Pflegenotstand: Ausbau von Tageszentren und Pflegeplätzen bis 2035
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Salzburg plant Ausbau von Tageszentren und Pflegeplätzen bis 2035

Im Bundesland Salzburg werden bis 2035 mehr als 580 zusätzliche Pflegeheimplätze benötigt. Das geht aus einem Bedarfsplan hervor, den das Land Salzburg erstellt hat.

Parallel dazu rechnet das Land mit einer deutlichen Zunahme der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher. Hintergrund ist unter anderem die erwartete starke Alterung der Bevölkerung.

Derzeit leben in Salzburg 15.500 Menschen, die 85 Jahre oder älter sind. Bis 2035 soll sich die Anzahl der über 85-Jährigen um etwa 60 Prozent erhöhen. Nach den vorliegenden Planungen soll auch die Zahl der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher in diesem Zeitraum massiv steigen.

Im Pflegebereich besteht in Salzburg ein Mangel an Fachkräften. Vor diesem Hintergrund plant das Land neue Tageseinrichtungen im Pflegebereich einzurichten. Im Jahr 2026 sollen im Bundesland vier weitere Tageszentren eröffnen, zusätzlich zu den derzeit bestehenden 31 Einrichtungen.

In den Tageszentren werden pflegebedürftige Menschen betreut und gepflegt, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Die Betreuung erfolgt ambulant und untertags. Die Einrichtungen arbeiten mit einem sozial gestaffelten Tarif. Gleichzeitig sollen die Angehörigen der betreuten Personen durch dieses Angebot entlastet werden.

Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) erklärte, Ziel sei es, dass künftig deutlich weniger Menschen mit niedrigerem Pflegebedarf einen Seniorenheimplatz benötigen. Nach seinen Angaben fällt die größte Gruppe der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher in die Stufe 3. Menschen dieser Pflegestufe benötigen demnach im Schnitt rund vier Stunden Pflege pro Tag und erhalten 590 Euro Pflegegeld im Monat.

Fürweger sagte, diese größte Gruppe solle so lange wie möglich außerhalb von Seniorenwohnhäusern betreut werden. Er erklärte, Salzburg würde über 1.000 zusätzliche Pflegeheimplätze benötigen, wenn alle Personen dieser Gruppe in ein Pflegeheim aufgenommen werden müssten. Den betroffenen Menschen müsse man daher entsprechende Angebote machen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.