Salzburgs geplante Wolfsverordnung: Zwischen kurzfristiger Sicherheit und langfristigem Artensterben?
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Naturschutzorganisationen kritisieren geplante Wolfsverordnung in Salzburg

Im Bundesland Salzburg ist eine neue Wolfsverordnung des Landes geplant, die den Abschuss von Wölfen erleichtern soll. Gegen diese Pläne gibt es deutliche Kritik von Naturschutzorganisationen.

Die Salzburger Landesregierung aus ÖVP und FPÖ will mit der Verordnung den fixen Abschuss von zwei Wölfen von Mai bis November erlauben. Die Begutachtungsfrist für die neue Regelung ist am Donnerstag zu Ende gegangen, am Freitag warnten mehrere Naturschutzorganisationen vor den Folgen.

Geplante Regelungen zu Abschüssen

Die Wolfsverordnung soll Anfang Mai in Kraft treten und sieht vor, dass während der Weideperiode zwischen 1. Mai und 15. November bis zu zwei Wölfe pro Jahr geschossen werden können. Abschüsse sollen auch dann möglich sein, wenn noch keine Nutztiere auf Almen gerissen worden sind.

Vorgesehen sind Abschüsse in Gebieten, die in den vergangenen Jahren häufig von Wolfsrissen betroffen waren. Ist das jährliche Abschusskontingent von bis zu zwei Wölfen ausgeschöpft, sollen wie bisher Abschuss-Verordnungen für einzelne Tiere erlassen werden, die Schaden angerichtet haben sollen.

Warnungen vor Auswirkungen auf Artenschutz und Tierschutz

Naturschutzorganisationen warnten vor einer Gefährdung des Artenschutzes und vor Tierleid durch die geplante Verordnung. Zudem wurde vor einem EU-rechtswidrigen Vorgehen gewarnt und gefordert, dass die Verordnung zurückgenommen wird.

Vertreter des WWF erklärten, durch die neue Verordnung drohten Jungwölfe zu verhungern. Die Verordnung ermögliche Abschüsse in Monaten, in denen Wölfinnen ihre Jungen werfen und säugen. Christian Pichler vom WWF verwies darauf, dass Jungwölfe etwa Anfang Mai blind und taub zur Welt kommen und über Wochen vollständig auf ihre Mutter angewiesen seien. Das Erschießen einer führenden Wölfin führe nach seiner Kritik zwangsläufig auch zum Verhungern der Jungen.

Pichler bezeichnete anlasslose, pauschale Abschüsse von Wölfen unter den aktuellen Voraussetzungen als eindeutig unzulässig und warf der Salzburger Landesregierung vor, völlig überschießend gegen eine geschützte Art vorzugehen.

Hinweise auf EU-Recht und langfristige Lösungen

Vertreter des Naturschutzbundes Salzburg betonten, ihnen seien die Herausforderungen für die Weidetierhaltung bewusst. Der Abschuss von Wölfen möge kurzfristig ein Gefühl der Sicherheit vermitteln, verhindere aber aus ihrer Sicht langfristig nachhaltige Lösungen.

In einer Aussendung erklärte der Naturschutzbund, Abschüsse ohne vorherigen Herdenschutz verstießen gegen die Habitatrichtlinie und gegen die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Die Organisation sieht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren für Österreich im Zusammenhang mit der Wolfsverordnung als Frage der Zeit.