Schimmel im Gemeindebau: Wiener Wohnen lehnt Austausch der Fenster ab


Eine Wiener Familie sieht sich in ihrer Gemeindewohnung mit erheblichen Problemen aufgrund von Schimmelbefall konfrontiert. Nachdem Wiener Wohnen sich geweigert hat, die alten Fenster auszutauschen, wendeten sie sich an die Volksanwaltschaft.

WIEN/WÄHRING. Eine junge Familie in Wien kämpft aufgrund von alten, maroden Fenstern, die zu Schimmel, Zugluft und hohen Heizkosten führen, in ihrer Gemeindewohnung. Trotz wiederholter Anfragen und Beschwerden hat Wiener Wohnen, die für die Verwaltung der Gemeindewohnungen verantwortliche Organisation, es abgelehnt, die Fenster auszutauschen. Die Begründung für diese Entscheidung war, dass die Bewohner anscheinend nicht korrekt lüften würden. In ihrer Verzweiflung wandte sich die Familie an die Volksanwaltschaft, um Unterstützung zu erhalten.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ äußerte sich Volksanwältin Gaby Schwarz zu diesem Fall: „Erstens wurde die Wohnung nicht in einem brauchbaren Zustand übergeben. Zweitens sind die nicht schließenden Fenster ursächlich für das Raumklima. Drittens ist der Schimmel gesundheitsgefährdend für Eltern und Kind. In diesen Fällen trifft den Vermieter die Erhaltungspflicht.“ Schwarz betonte, dass Wiener Wohnen die Fenster „so rasch wie möglich“ austauschen sollte und verwies auf relevante Judikate des Obersten Gerichtshofes.

Schimmel statt neuer Fenster

Im Sommer 2024 zog Lara H. mit ihrer Familie in eine Gemeindewohnung in Währing ein. Das Gebäude stammt aus den 1950er Jahren und hat entsprechend alte, renovierungsbedürftige Holzkastenfenster. Bei einer Wohnungsbesichtigung stellte sich heraus, dass die Fenster im Schlafzimmer beschädigt waren, die daraufhin ausgetauscht wurden. Leider stellte sich heraus, dass auch die Fenster im Kinderzimmer, Wohnzimmer und in der Küche in einem desolaten Zustand waren. Wiener Wohnen wies die Familie darauf hin, dass sie warten müsse, falls sie die Wohnung in diesem Zustand nicht übernehmen wolle. Infolgedessen bezogen sie die Wohnung, wissend um die Probleme.

Statt neuer Fenster erhielt die Familie jedoch Schimmel. Laut Wiener Wohnen sei dafür das Raumklima verantwortlich. Eine Austausch der restlichen Fenster könnte erst im Rahmen einer geplanten Generalsanierung stattfinden, deren Zeitrahmen ungewiss ist.

Schimmel hat sich in der Wohnung gebildet, während Wiener Wohnen die Probleme nicht adressiert. | Foto: privat

„Es belastet uns sehr, dass unsere Tochter dem Schimmel aufgrund der kaputten Fenster ausgesetzt ist. Wir lüften mehrmals am Tag, aber die Fenster sind undicht. Der Kitt bricht stellenweise heraus, das Holz ist morsch, die Griffe funktionieren nicht, und das Holz an den Außenfenstern ist Witterungseinflüssen schutzlos ausgeliefert. Die Feuchtigkeit fördert ständig die Schimmelbildung. Dass Wiener Wohnen sich weigert, die Fenster auszutauschen, ist mir unverständlich“, klagt die Mieterin und Mutter einer sieben Monate alten Tochter.

Erhaltungspflicht des Vermieters laut OGH

Die Volksanwältin Gaby Schwarz empfindet die Untätigkeit von Wiener Wohnen als „unverständlich“. „Die Fenster müssen ersetzt werden. Punkt!“, stellt sie klar. Grundsätzlich besagt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), dass Vermieter für Außenfenster zuständig sind, was in diesem Fall klar auf die Erhaltungspflicht zutrifft.

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