Das Ausmaß an Stunden, die den Musikkapellen für Auftritte und Proben zur Verfügung stehen, wurde durch einen neuen Erlass erheblich eingeschränkt. Ab sofort ist eine Kürzung um 20 Prozent vorgesehen, was erhebliche Auswirkungen auf die Aktivitäten der Kapellen haben wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass „keine Auftritte im Ausland“ gestattet sind, es sei denn, diese müssen zuvor beantragt und genehmigt werden. Dieser Erlass, der am Montag genehmigt wurde, ist laut Ministerium seit März „bis auf Widerruf“ gültig. Dies könnte dazu führen, dass die für November geplante Ausrückung der steirischen Kapelle auf einem wichtigen Festival vorerst abgesagt werden muss.
Zusätzlich zu den vorgenannten Einschnitten gibt es weitere Regelungen, die die Planungen der Polizeimusik beeinträchtigen. Künftig dürfen keine „planbaren Einsätze“ zwischen Freitag 20:00 Uhr und Montag 06:00 Uhr sowie an Feiertagen durchgeführt werden, es sei denn, diese basieren auf Mehrdienstleistungen. Die einzigen Ausnahmen betreffen Mehrstunden von Montag bis Samstag, die durch eine Anordnung zu Zeitausgleich genehmigt werden müssen.
Die Regelungen beschränken sich auch auf die Entlohnung, da alle vorgeplanten Einsätze, die auf Überstundenbasis auszubezahlen wären, gestrichen werden. Eine Ausnahme bildet lediglich die musikalische Begleitung von Beerdigungen, die in der Organisationskultur der Polizeimusik verankert ist. Außerdem verlangt das Innenministerium eine enge Abstimmung mit den zuständigen Büros in den Landespolizeidirektionen, insbesondere bei Beschaffungseinkäufen, die im Kontext der angespannten Budgetsituation stehen.
Ein weiterer signifikant negativer Aspekt dieser Maßnahmen ist die Absage des ursprünglich für 2026 geplanten österreichischen Polizeimusikfestivals. Dieses Festival fand alle zwei Jahre statt, doch aufgrund der neuen Erlassregelungen wird das Intervall auf vier Jahre erhöht. Auch die Hauskonzerte der neun Kapellen stehen teils auf der Kippe und sind von Unsicherheiten betroffen.
In der Landespolizeidirektion Salzburg gab es zeitweise sogar die Anordnung zur „Einstellung des Spielbetriebs bis auf weiteres“, was in einer E-Mail des Büros für Öffentlichkeitsarbeit vom 21. Februar dokumentiert wurde. Diese Entscheidung wurde später vom Innenministerium gestoppt, und laut Hans Wolfgruber, dem Leiter des Büros für Öffentlichkeitsarbeit, war die Information über die mögliche Einstellung nur ein „ganz normaler Vorgang“ im Vorfeld des Erlasses. Die Polizeimusik wird nach wie vor als „wertvolles Instrument und fixer Bestandteil in Salzburg“ betrachtet, eine gänzliche Auflösung sei „nie Thema gewesen“.
Die Stimmung unter den rund 450 Musikerinnen und Musikern in Österreich ist jedoch stark angespannt. Ein Mitglied des Musikerkorps berichtete, dass die Musiker „auf Begräbnisse zusammengestutzt“ werden, was die allgemeine Frustration und den Druck auf die Künstler verstärkt.
Die Einsparungen, die durch die Kürzungen erzielt werden sollen, sind minimal. Laut Experten sind sie „Peanuts im Vergleich zu den Verwaltungskosten für die Bundespolizei“. Häufig werden Reise- und Übernachtungskosten von den Veranstaltern bei Auslandsauftritten übernommen. Inlands-Konzerte finden zumeist weder an Sonn- noch Feiertagen statt, was die finanziellen Einsparungen weiter minimiert.
Die Polizeimusik besteht größtenteils aus Bediensteten des Regeldienstes. Lediglich in Wien sind professionell ausgebildete Musiker an Bord, die den hohen künstlerischen Ansprüchen Rechnung tragen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die „temporären Vorsorgemaßnahmen“ des Innenministeriums die kulturelle Landschaft in Österreich stark belasten. Aufgrund des fehlenden Budgets für 2025 sind alle Ministerien gezwungen, drastische Sparmaßnahmen umzusetzen. Die genauen Einsparungspotenziale sind jedoch bisher nicht spezifiziert worden. Die Reduzierung der Überstunden, besonders in der Landespolizeidirektion Wien, lässt Schlimmeres befürchten, da die Auswirkungen auf die Polizeimusik und die moralische Unterstützung der Musiker nach wie vor ungewiss bleiben.
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