Schockierende Niederlage: Masseverwalter verliert Klage gegen Benko-Mutter!


Mit der Klage wollte der Masseverwalter Andreas Grabenweger erreichen, dass die Stifterrechte an zwei Privatstiftungen – der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie der Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz – ihm zukommen und nicht in der Hand von Ingeborg Benko, der Erststifterin, liegen. Die Stiftungen sind von erheblicher finanzieller Bedeutung, da in ihnen jeweils ein großes Vermögen „geparkt“ sein soll. Grabenweger ging davon aus, dass ihr Sohn tatsächlich die Kontrolle über beide Stiftungen behielt und seine Mutter lediglich als „Strohfrau“ vorgeschoben hatte, um eventuell nachteilige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.‘

Das Gerichtsurteil war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig, was dem Masseverwalter die Möglichkeit eröffnete, ein Rechtsmittel einzulegen. Im Fall eines solchen Rechtsmittels müsste sich das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG Innsbruck) mit der Angelegenheit befassen, um zu klären, ob der Masseverwalter tatsächlich ein Recht auf die Stifterrechte hat.

Ende Januar fand in der Sache eine erste Tagsatzung am Landesgericht Innsbruck statt. Diese Sitzung wurde nach einer Stunde vorläufig abgeschlossen, da eine wichtige Rechtsfrage durch den Richter geklärt werden musste. Dies geschah in Übereinstimmung mit einem Antrag des Rechtsvertreters von Ingeborg Benko. In der Folge wies der zuständige Richter die Klage ab, wobei die Entscheidung auf einem zentralen Argument beruhte: Es lag laut Urteil ein „mangelndes Feststellungsinteresse“ auf Klägerseite, also beim Masseverwalter, vor. Dies wurde von Gerichtssprecherin Birgit Fink sowie Hermann Pfurtscheller, dem Innsbrucker Rechtsanwalt von Benkos Mutter, gegenüber der APA bestätigt.

Die Hintergründe dieser Klage sind komplex und werfen bedeutende Fragen im Bereich des Erbrechts und des Stiftungsrechts auf. Es ist wichtig, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Stiftungsrechtliche Grundlagen: Privatstiftungen in Österreich können genutzt werden, um Vermögen zu sichern und zu verwalten, jedoch kann es auch zu Streitigkeiten über die Kontrolle dieser Stiftungen kommen.
  • Die Rolle des Masseverwalters: Ein Masseverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen eines insolventen Unternehmens oder einer Person zu verwalten und die Ansprüche der Gläubiger zu berücksichtigen.
  • Rechtsmittel und Instanzen: Sollte Andreas Grabenweger ein Rechtsmittel einlegen, müsste das OLG Innsbruck entscheiden, ob die Klage trotz des festgestellten mangelnden Feststellungsinteresses eine Grundlage hat.
  • Öffentliche Aufmerksamkeit: Solche Fälle können erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen, besonders wenn es um große Vermögen und prominente Familien geht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kontrollrechte an den Privatstiftungen von Laura und Ingbe noch nicht abgeschlossen sind und in einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Innsbruck möglicherweise neu bewertet werden könnten. Wie die Entwicklungen der nächsten Monate zeigen werden, bleibt zu beobachten, ob Andreas Grabenweger erfolgreich sein kann, um die Stifterrechte an den umstrittenen Stiftungen zu erhalten.

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