Schockierende Strafe: Fünf Monate auf Bewährung und hohe Geldbuße!


Ein bedauerlicher Vorfall ereignete sich, als die zehnjährige Tochter des Hundebesitzers mit ihrem vierbeinigen Freund im Garten Abtrichte-Übungen durchführte. Währenddessen kam die siebenjährige Nachbarstochter, die den Hund in der Vergangenheit kannte, vorbei. Plötzlich richtete der Hund seine Aufmerksamkeit auf den Pelzkragen ihrer Jacke und biss das Mädchen in die Schulter, den Oberarm und den Unterschenkel. Laut Polizeibericht wurden beide Kinder Opfer eines Angriffs, wobei die siebenjährige Nachbarin schwer verletzt ins Krankenhaus geflogen werden musste, während die zehnjährige Tochter leichte Verletzungen davontrug, als sie versuchte, den Hund zu vertreiben.

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Hund bereits zuvor einen Bissvorfall hatte. Er äußerte, dass es fahrlässig sei, einem zehnjährigen Kind einen solchen Hund anzuvertrauen, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein sollte. Er betonte, dass es Glück sei, dass das Kind den Vorfall überlebt hat, und forderte eine klare rechtliche Reaktion: „Nicht nur Spezial-, sondern auch Generalpräventiv”, sagte er. Mit einer bedingten Strafe wäre dem Problem nicht genügend Rechnung getragen.

Der 56-jährige Halter, der ohne Vorstrafen ist, gab zu, dass er die Vorfälle nicht gesehen hatte, stellte jedoch den Charakter des Hundes in Frage. Er argumentierte, dass der erste Biss, der bei der Vorbesitzerin stattfand, nicht „bösartig“ gewesen sei. Der Hund sei von einer früheren Besitzerin übernommen worden, die aus persönlichen Gründen nicht mehr für das Tier sorgen konnte. Der Angeklagte berichtete zudem, dass seine Tochter und der Hund sich vom ersten Tag an gut verstanden und dass sie für ihr Alter besonders groß und kräftig sei. Trotzdem räumte er ein, dass er die Kontrolle über die Situation nicht gehabt hatte.

Das Verhältnis zwischen den beiden betroffenen Nachbarsfamilien ist nach wie vor intakt, und es gab keine Forderungen nach Schadensersatz. Das Gericht entschied sich dazu, keine Zeugen zu hören. Dennoch machte der Staatsanwalt deutlich, dass ein Hund, der aggressiv ist, als eine Art Waffe betrachtet werden sollte. „So ein Hund kann nicht einfach einer Zehnjährigen überlassen werden, auch wenn sie zwei Meter groß ist“, stellte er fest. Der Angeklagte bekundete Bedauern für den Vorfall und betonte, dass er in Zukunft darauf verzichten würde, einem Kind die Verantwortung für einen Hund zu übertragen. Er erklärte, dass er aus dieser Erfahrung gelernt habe.

Der Mann wurde von Gericht zu fünf Monaten Bewährung und zu einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als mildernde Umstände wurden seine Unbescholtenheit und sein ordentlicher Lebenswandel betrachtet, während die Wiederholung eines Vergehens als erschwerend gewertet wurde.

Besonders bemerkenswert ist der Kontext des Vorfalls: In Oberösterreich sorgte ein weiterer Fall im Oktober 2023 für Aufregung, als eine Joggerin von Hunden tödlich attackiert wurde. Dies führte zur Verschärfung des Hundehaltegesetzes im Bundesland, welches nun sechs Rassen und Tiere ab einer bestimmten Größe als potenziell gefährlich einstuft. Hundebesitzer müssen zusätzliche Prüfungen absolvieren, und Gemeinden haben mehr Handlungsspielraum, insbesondere nach Vorfällen mit Hunden. Ein gemeinsames Hunderegister ermöglicht zudem einen Überblick über alle im Bundesland registrierten Hunde.

Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall, wie wichtig es ist, verantwortungsbewusst mit Tieren umzugehen und die Gefahren, die von ihnen ausgehen können, ernst zu nehmen. Der 56-Jährige hat die Lehren aus dem Vorfall gezogen, das rechtliche System hat reagiert, und Gemeinden sind besser in der Lage, mit Hundeverhalten umzugehen.

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