Schuldspruch und Rücktritt: ÖVP-Klubchef Wöginger legt Ämter nieder, Urteil noch nicht rechtskräftig
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Schuldspruch gegen August Wöginger und Rücktritt als ÖVP-Klubchef

Der ÖVP-Politiker August Wöginger ist am Montag in einem Amtsmissbrauchsverfahren in Linz schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unmittelbar nach dem Schuldspruch ist Wöginger als Klubchef der ÖVP-Fraktion zurückgetreten. Er bleibt jedoch weiterhin Abgeordneter.

Urteil und angekündigte Berufung

Wöginger und zwei mitangeklagte Beamte wurden jeweils zu sieben Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurden unbedingte Geldstrafen verhängt.

Laut Anklage soll Wöginger gemeinsam mit dem damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, auf den Ablauf einer Postenvergabe eingewirkt haben. Die beiden Mitangeklagten waren Mitglieder der Begutachtungskommission und sollen Wöginger laut Anklage als Kommunalpolitiker gezielt unterstützt haben.

Wöginger hat angekündigt, in die nächste Instanz gehen zu wollen.

Folgen für die ÖVP-Fraktion

Die Nachfolge an der Fraktionsspitze der ÖVP soll zeitnah geregelt werden. Konkrete Angaben dazu liegen noch nicht vor.

Politikwissenschaftliche Einschätzungen

Der Politikwissenschafter Peter Filzmaier bezeichnet den Rücktritt Wögingers als zu spät erfolgt. Zugleich spricht er von der derzeit gewählten Vorgangsweise als der elegantesten Lösung.

Filzmaier äußert die Ansicht, Wöginger könnte im Fall eines Freispruchs in zweiter Instanz wieder zum Klubobmann gewählt werden. Im Fall einer Verurteilung wäre Wöginger nach seiner Einschätzung bereits aus der Schusslinie.

Nach den Worten Filzmaiers hätte man die nun gewählte Lösung bereits zum Zeitpunkt der Anklage in Betracht ziehen können. Nach dem ersten Schuldspruch sei man reichlich spät dran, unabhängig davon, ob das Urteil rechtskräftig werde.

Über die möglichen Auswirkungen des Urteils und des Rücktritts auf die ÖVP und die Politik im Allgemeinen sprach Maria Theiner in OÖHeute in einem Studiogespräch mit Peter Filzmaier.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.