Skandal nach Mord-Urteil: Chaos am Landesgericht Klagenfurt!


Sofort nach der Urteilsverkündung kam es zum Eklat: Zahlreiche Familienmitglieder des Opfers mit türkischem Hintergrund empfanden die verhängte Haftstrafe als deutlich zu niedrig und forderten lautstark eine höhere Strafe. Auf dem Weg nach draußen ging zudem ein Desinfektionsspender zu Bruch, was die angespannte Stimmung noch verstärkte. Vor dem Gerichtsgebäude hatten die wenigen Polizeibeamten, die den Prozess überwacht hatten, Schwierigkeiten, die aufgebrachte Menge zu beruhigen. Selbst innerhalb der Angehörigen des Opfers kam es zu emotionalen Reibereien. Aus diesem Grund wurden mehrere Polizeistreifen und Diensthundeführer zum Park vor dem Gerichtsgebäude beordert, wo sich die Lage schließlich relativ rasch entspannte.

Die Geschworenen hatten zuvor mit einer einstimmigen Entscheidung von acht zu null Stimmen festgestellt, dass es sich bei der Tat um einen Mord handelte. Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schwurgericht vorsitzte, äußerte, dass der Angeklagte sich wiederholt in Widersprüche verstrickt habe. „Die Tat war zwar nicht vorsätzlich geplant. Aber entscheidend ist, dass er – trotz wiederholter Belehrung – die Waffe auf sein Opfer gerichtet und gezielt abgedrückt hat.“ Damit habe der Angeklagte „billigend in Kauf genommen“, dass sein Opfer getötet werden könnte.

Bei der Strafbemessung war das Gericht in diesem Fall des unbescholtenen Mannes im unteren Bereich der möglichen Strafe geblieben: „Wir gehen davon aus, dass das schuld- und tatangemessen ist.“ Weder der Verteidiger des Angeklagten noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab, was die Ungewissheit über die nächsten Schritte in diesem bereits emotional begleiteten Fall nicht minderte.

Der tödliche Schuss ereignete sich am Nachmittag des 22. Oktobers im Wachlokal der Kaserne, in der der Angeklagte seinen Dienst versah. Laut Anklage hatte der 20-Jährige, nachdem das später Getötete eingetreten war, seine Pistole aus dem Holster genommen, diese auf den 21-Jährigen gerichtet und abgedrückt. Das Projektil durchdrang die Brust des 21-Jährigen und trat am Rücken wieder aus. Trotz schneller notärztlicher Hilfe starb er im Schockraum des Klinikums Klagenfurt an Verbluten infolge des Lungendurchschusses.

Der Angeklagte gab nach seiner Festnahme zu, geschossen zu haben, betonte jedoch, dies sei unabsichtlich geschehen. Staatsanwältin Doris Wieser hat darauf hingewiesen, dass diese Behauptung nicht nachvollziehbar sei, da der Angeklagte zu verschiedenen, sich widersprechenden Aussagen neigte. Zu Beginn erklärte er, der Waffengurt sei ihm heruntergefallen, wodurch ein Schuss gelöst wurde. Später stellte er klar, dass er beim Eintreten des Opfers „erschrocken“ sei, woraufhin ihm die Waffe aus dem Holster gefallen sei. Videos haben jedoch belegt, dass das spätere Opfer bereits zwei Minuten im Wachlokal war, bevor der Schuss fiel.

Der Verteidiger des Angeklagten, Kurt Jelinek, sprach von einem „tragischen Unglück“. Er betonte, dass sich der Angeklagte und das Opfer gekannt und verstanden hätten, wodurch es keinen nachvollziehbaren Grund geben könne, warum sein Mandant den Kollegen töten wollte. Bei der Anhörung gestand der 20-Jährige grob fahrlässige Tötung ein und beschrieb den Vorfall als Folge eines unglücklichen Missgeschicks. Mehrmals bat Jelinek im Namen seines Mandanten um Entschuldigung bei der Familie des Getöteten, die im Gerichtssaal vertreten war.

Der Angeklagte selbst berichtete, dass er im Wachlokal mit der Pistole „herumgespielt“ habe, indem er sie leicht aus dem Holster zog und wieder hineinfallen ließ. Als das spätere Opfer ihn ansprach, habe er sich erschrocken, was zu einem unerwarteten Schuss führte. Auf mehrmalige Nachfrage konnte der Angeklagte jedoch nicht präzise schildern, wie genau das „Nachgreifen“ ablief.

Ein waffentechnischer Sachverständiger, Manuel Fließ, kam zu dem Schluss, dass sowohl die Waffe als auch alle Sicherheitsmechanismen einwandfrei funktionierten. Bei seinen Tests konnte er kein unkontrolliertes Schießen provozieren, was die Aussagen des Angeklagten hinsichtlich einer „Panne“ in Frage stellte. Die Funktionsfähigkeit des Holsters wurde ebenso bestätigt, indem Fließ die Pistole wiederholt hineinlegte und herausfiel.

Staatsanwältin Wieser merkte in ihrem Schlussplädoyer an, dass man einen Täter, ein Opfer und die Umstände der Tat kenne, jedoch ein Motiv fehle. Sie stellte fest, dass „jeder weiß, dass jemand sterben kann, wenn man den Abzug einer Waffe drückt“, und sah darin einen Hinweis auf bedingten Vorsatz.

Im Gegensatz dazu behauptete Jelinek, dass es sich um einen tragischen Unfall handelte und der Angeklagte nicht schuldhaft handelte. Er appellierte an die Geschworenen, die für den Angeklagten günstigere Variante zu wählen. Der Mangel an präzisen Erklärungen sollte nicht gegen den Angeklagten sprechen: „Ein Mord war das definitiv nicht.“

Zusammenfassung: Der Fall stellt eine komplexe und tragische Situation dar, in der unterschiedliche Perspektiven auf das Geschehen den Prozess beeinflussten. Die emotionalen Reaktionen, sowohl von der Familie des Opfers als auch von der rechtlichen Seite, illustrieren die Schwierigkeit, Gerechtigkeit in einem Fall zu finden, wo ein Leben verloren ging und die Motive unklar geblieben sind. Der Vorfall offenbart die Bedeutung der Genaugkeit in den Aussagen und die Verantwortung des Einzelnen im Umgang mit Waffen.

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