Sprachförderbedarf in Vorarlberg: Jedes vierte Kindergartenkind betroffen
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Vorarlberg: Sprachförderbedarf bei jedem vierten Kindergartenkind

In Vorarlberg wird bei einem wachsenden Anteil der Kindergartenkinder Sprachförderbedarf festgestellt. Im laufenden Kindergartenjahr 2024/25 betrifft dies knapp 3.100 Kinder und damit 25,1 Prozent aller Kindergartenkinder im Land.

Bereits im Kindergartenjahr 2020/21 war bei knapp 2.700 Kindern Sprachförderbedarf festgestellt worden, was damals 22,6 Prozent der Kinder entsprach. Sprachförderbedarf liegt vor, wenn Kinder im Vergleich zu gleichaltrigen Kindergartenkindern Probleme mit dem Sprechen, der Grammatik oder dem Verstehen haben.

Verpflichtende Erhebung und Besuchspflicht

Seit dem Kindergartenjahr 2019/20 kommt österreichweit ein einheitliches Instrument zur Erfassung der Sprachkompetenz in der Bildungssprache Deutsch zum Einsatz. Dieses wird verpflichtend in den Bildungseinrichtungen verwendet.

Wird bei einem Kind Sprachförderbedarf festgestellt, besteht ab dem vierten Geburtstag Kindergarten-Besuchspflicht. Diese umfasst 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche. Ohne festgestellten Sprachförderbedarf beginnt die Besuchspflicht mit fünf Jahren. Kinder, für die Besuchspflicht besteht, dürfen laut Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz nur bei gerechtfertigter Verhinderung dem Kindergarten fernbleiben.

Im Land wird davon ausgegangen, dass alle Kinder mit Sprachförderbedarf aufgrund der Besuchspflicht an der Sprachförderung im Kindergarten teilgenommen haben. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, im Zusammenhang mit der Sprachförderung mitzuwirken.

Praxis in den Kindergärten

Christina Perterer, Pädagogin in Götzis und Vorsitzende des Fachbereichs Elementarpädagogik in der Gewerkschaft Union, berichtet, dass viele Kinder im Kindergarten unterschiedliche Sprachen sprechen. Sie verweist auf verschiedene Sprachförderkonzepte und darauf, dass jeweils zu klären sei, welches Konzept für die jeweilige Einrichtung und die Kinder passend ist.

Laut Perterer machen Kinder bei der Sprachförderung gerne mit. Pädagoginnen bemühten sich, Kinder auf ihrem jeweiligen Stand abzuholen und die Angebote interessant und kurzweilig zu gestalten. In manchen Gemeinden spielt Sprachförderung eine große Rolle, und Pädagoginnen erhalten dort viel Unterstützung. Zugleich gibt es Gemeinden, in denen Pädagoginnen bei der Sprachförderung weniger Unterstützung erhalten und häufiger alleine vor der Frage stehen, wie sie ein gutes Angebot schaffen können.

Rolle der Eltern und Verwaltungsstrafen

Perterer schildert, dass sie Eltern überwiegend als kooperativ erlebt und dass viele dankbar seien, wenn es ein gutes Sprachförderprogramm gibt. Sie berichtet, dass sie wenig Erfahrung mit nicht kooperierenden Eltern hat.

Im vergangenen Jahr wurden in Vorarlberg sechs Verwaltungsstrafen verhängt, weil Eltern nicht zu einem verpflichtenden Elterngespräch erschienen sind oder ihre vierjährigen Kinder nicht zur offiziellen Feststellung eines möglichen Sprachförderbedarfs gebracht haben. Zusätzlich gab es 19 Verwaltungsstrafen, weil Erziehungsberechtigte gegen die Kindergarten-Besuchspflicht ihrer Kinder verstoßen haben. Es liegen keine konkreten Zahlen dazu vor, wie viele Eltern die Sprachförderung ihrer Kinder insgesamt verweigern.

Politische Diskussion um Sanktionen

ÖVP und FPÖ wollen prüfen, ob die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten ausreichen, wenn sich Eltern nicht ausreichend um die Sprachförderung ihrer Kinder kümmern. Zu den bestehenden Möglichkeiten zählen Verwaltungsstrafen von bis zu 440 Euro. Ziel sei es nach Angaben von ÖVP und FPÖ, sicherzustellen, dass Kinder ausreichend in die deutsche Sprache eingebunden werden.

Die Oppositionsparteien Grüne, NEOS und SPÖ sprechen sich gegen eine Verschärfung der Sanktionen aus. Die Grünen stellen in Frage, ob strengere Strafen Wirkung zeigen. Die NEOS verweisen darauf, dass ab Herbst eine neue Mitwirkungspflicht für Eltern gelten werde.

Die SPÖ kritisiert, dass Verschärfungen geplant seien, ohne konkrete Zahlen zur Problemlage vorzulegen. SPÖ-Bildungssprecherin Manuela Auer bemängelt, die zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink könne nicht belegen, dass es abseits der bekannten Verwaltungsstrafen ein zusätzliches Problem gebe. Auer wird mit der Aussage zitiert, ÖVP und FPÖ sprächen von einem großen Problem, könnten aber nicht sagen, wie groß dieses Problem sei. Außerdem kritisiert sie, anstatt Familien zu unterstützen, würden Kinder mit Sprachförderbedarf und ihre Eltern unter Generalverdacht gestellt. Das Vorgehen von ÖVP und FPÖ bezeichnet sie als bösartig.