Staatsanwaltschaft: Kein Prozess gegen Landesjägermeister Mayr-Melnhof wegen kontroverser Wolf-Aussage
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Kein Ermittlungsverfahren gegen Landesjägermeister Mayr-Melnhof nach Wolf-Aussage

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch in Vorarlberg sieht in einer umstrittenen Aussage des Salzburger Landesjägermeisters Max Mayr-Melnhof keine strafbare Handlung. Ein Ermittlungsverfahren wird nicht geführt, es kommt weder zu einer Anklage noch zu einem Prozess.

Die Behörde stellte fest, dass kein Anfangsverdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung besteht. Die Staatsanwaltschaft war nach einer Anzeige des Vereins Tierschutz Austria gegen Mayr-Melnhof tätig geworden.

Ausgangspunkt war eine Rede Mayr-Melnhofs bei einer Konferenz in Vorarlberg. Dort hatte der Landesjägermeister über einen Wolf gesprochen, der seine Schafe „nur dumm anschaue“. Er sagte, er werde einen solchen Wolf umlegen, auch ohne Genehmigung. Außerdem erklärte er, er werde einen zweiten Wolf ohne Jagdschein schießen, falls er seinen Jagdschein verliere.

Tierschutz Austria brachte daraufhin eine Anzeige ein. Der Verein äußerte die Ansicht, die Aussagen könnten bewirken, dass Wölfe willkürlich und illegal getötet würden, und wertete ein solches Verhalten als möglicherweise rechtswidrig.

Mayr-Melnhof räumte ein, in seiner Rede provokant formuliert zu haben. Zugleich betonte er, dass er sich verteidigen werde, wenn sein Leib, Leben oder Besitz in Gefahr sei. Ein Wolf solle seiner Ansicht nach leben dürfen, wenn er keine Probleme mache.

Unabhängig von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurden am Donnerstag aus Maria Alm am Steinernen Meer im Pinzgau erste mutmaßliche Wolfrisse des Jahres gemeldet. Betroffen waren dort Ziegen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.