Neue Straßenverkehrsordnung bringt strengere Regeln für E-Scooter und Helmpflicht
In Österreich tritt am 1. Mai eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie enthält unter anderem Änderungen für Nutzerinnen und Nutzer von E-Bikes und E-Scootern sowie Verschärfungen bei der Helmpflicht für Jugendliche.
Im Jahr 2025 wurden in der Steiermark knapp 2.100 Unfälle mit E-Scootern registriert. Mit der Neuregelung werden für diese Fahrzeuge zusätzliche technische Anforderungen und strengere Vorgaben eingeführt.
Neue Vorgaben für E-Scooter
Ab 1. Mai müssen E-Scooter in Österreich mit Blinkern ausgestattet sein. Zusätzlich ist eine Klingel verpflichtend vorgeschrieben.
Das Alkohollimit für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern wird mit der neuen Straßenverkehrsordnung von bisher 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Für Fahrrad- und E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer gilt weiterhin ein Alkohollimit von 0,8 Promille.
Helmpflicht nach Fahrzeug und Alter gestaffelt
Die Helmpflicht bleibt je nach Fahrzeugart und Alter unterschiedlich geregelt. Für muskelbetriebene Fahrräder gilt sie bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Für E-Bikes mit Pedalen besteht eine Helmpflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Für E-Scooter ist ein Helm bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtend. Fahren 14- oder 15-jährige Personen ohne Helm mit einem E-Scooter, kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die theoretisch mögliche Höhe dieser Geldstrafe beträgt 726 Euro.
Weitere Anpassung im Herbst geplant
Die nächste Anpassung der österreichischen Straßenverkehrsordnung ist für den 1. Oktober vorgesehen. Sie wird unter anderem E-Mopeds betreffen.
Armin Kaltenegger, der beim Kuratorium für Verkehrssicherheit tätig ist, befasst sich mit den neuen Regeln für E-Scooter und der Helmpflicht.








