Freispruch nach Verfahren wegen mutmaßlicher Tierquälerei in Innsbruck
Ein Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck in einem Verfahren wegen mutmaßlicher Tierquälerei freigesprochen worden. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Vorfall im Juni 2024 in der Innsbrucker Innenstadt, bei dem der Hund des Mannes dehydrierte, überhitzte und beinahe kollabierte.
Der Angeklagte war damals mit seinem Mountainbike von der Hungerburg oberhalb von Innsbruck in die Innenstadt gefahren. Begleitet wurde er dabei von seinem Berner Sennhund. In der Maria-Theresienstraße geriet der Hund in einen kritischen Zustand, den anwesende Zeugen, darunter eine Tierärztin, bestätigten.
In der Folge kam es zu einem längeren Verfahren wegen mutmaßlicher Tierquälerei. Der Mann hatte Anfang 2025 eine Diversion mit einer Geldbuße von 8.000 Euro angenommen. Da er diese Geldbuße nicht bezahlte, wurde ein umfangreiches Beweisverfahren durchgeführt.
Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich zu erinnern, seinem Hund an dem Tag eine Zeckentablette verabreicht zu haben. Ein Sachverständiger wurde dazu ausführlich befragt. Er konnte nicht ausschließen, dass mögliche Nebenwirkungen des Medikaments eine Rolle gespielt haben.
Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer möglichen Überforderung des Tieres durch den Angeklagten und dem Beinahe-Kollaps des Hundes konnte nicht nachgewiesen werden. Die Richterin erklärte, dem Angeklagten sei das Argument der Zeckentablette erst spät eingefallen, und bezeichnete das Verfahren als sehr aufwendig.
Das Verfahren endete mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch für den Mann. Dem Hund geht es laut Angaben wieder gut.
Hinweis zur Faktenprüfung
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