Tödlicher Bootsunfall auf dem Bodensee: Vorarlberger vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung
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Bootsunfall auf dem Bodensee: 26-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Nach einem tödlichen Bootsunfall auf dem Bodensee am 11. Oktober steht ein heute 26-jähriger Vorarlberger vor Gericht. Beim Zusammenstoß eines Motorbootes mit einem Segelboot kam eine Frau ums Leben, ihr Ehemann wurde verletzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lenker des Motorbootes unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Ein Urteil wird für die Mittagszeit erwartet.

Ablauf des Unfalls

An dem Unfall waren ein Motorboot und ein Segelboot beteiligt, auf dem sich ein deutsches Ehepaar befand. Die Frau auf dem Segelboot wurde beim Zusammenstoß so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb. Ihr Ehemann konnte sich nach eigenen Angaben durch einen Sprung in den See vor dem Zusammenstoß retten, erlitt jedoch mehrere Prellungen und einen schweren Schock.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte sein Motorboot am 11. Oktober mit einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h geführt hat. Auf dem betroffenen Seeabschnitt sind maximal 40 km/h erlaubt. Zudem wirft sie ihm vor, den Seeraum nicht ausreichend im Blick gehabt zu haben und mit seinem Motorboot mit dem Segelboot des Ehepaares kollidiert zu sein.

Darstellungen im Gerichtssaal

Der Angeklagte bekennt sich im Prozess teilweise schuldig und räumt ein, dass er den Unfall verursacht hat. Er bestreitet jedoch, mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein, und gibt an, mit etwa 30 bis 35 km/h gefahren zu sein. Er erklärt, er habe die Ausfahrt mit Freunden nach Konstanz als letzte Fahrt der Saison geplant. Die Gruppe sei im Hafen gestartet, wenige Minuten später sei es zum Zusammenstoß gekommen.

Vor Gericht schildert der 26-Jährige, er habe das Motorboot in Gleitfahrt gebracht, man habe gemütlich nach Konstanz fahren wollen. Auf dem Motorboot sei zunächst nur ein lautes Geräusch wahrgenommen worden, erst nach dem Umdrehen habe man das Ausmaß des Geschehens erkannt. Niemand an Bord habe bis zum Zusammenstoß etwas gesehen oder bemerkt. Er selbst sei nie aufgestanden, habe das Ruder nicht aus der Hand gegeben und immer nach vorne geschaut. Das Segelboot habe er nach eigener Aussage nicht einmal während des Aufpralls gesehen und dafür keine Erklärung.

Kritische Nachfragen des Gerichts

Die Richterin konfrontiert den Angeklagten damit, dass die von ihm beschriebene Geschwindigkeit und die lange Geradeausfahrt nicht plausibel erschienen, wenn er ein 26-Quadratmeter-Segelboot sechs Minuten lang nicht gesehen haben will. Sie verweist darauf, dass laut Sachverständigem ein anderes Bild des Unfallgeschehens vorliegt. Im Prozess wird angeführt, Wetter- und Windverhältnisse seien am Unfalltag als hervorragend beschrieben worden, zudem sei die Sonne nach Einschätzung im Verfahren nicht so gestanden, dass sie den Lenker geblendet hätte.

Im Gerichtssaal wird mit dem Angeklagten über Beschleunigung, den Ablauf rund um den Aufprall und die Sichtverhältnisse diskutiert. Es wird wiedergegeben, der Angeklagte sei etwa drei Kilometer kurshaltend auf das Segelboot zugefahren. Die Richterin äußert sinngemäß, es wäre Mord, wenn er sehenden Auges so lange geradeaus auf das Segelboot zugefahren wäre.

Aussagen des Ehemanns

Die Richterin zitiert aus der Aussage des Ehemanns der verstorbenen Frau. Demnach habe er festgestellt, dass ein Motorboot in unvermindert hoher Geschwindigkeit in Richtung des Segelbootes fuhr, als er aufstand, um seine Notdurft zu verrichten. Er habe berichtet, sie hätten geschrien und gewunken, das Motorboot sei aber weiter geradeaus gefahren.

Laut dieser Aussage sei auf dem Motorboot niemand zu sehen gewesen, insbesondere niemand am Steuer oder jemand, der das Ruder herumreißt oder die Geschwindigkeit reduziert. Der Ehemann habe das Motorboot als „wie ein Geisterschiff“ bezeichnet und angegeben, er habe kurz vor dem Unfall noch zweimal „He!“ rufen können.

Strittige Punkte im Verfahren

Der Angeklagte erklärt, er habe niemanden gehört und niemanden gesehen. Er sagt, er hätte das Ruder herumreißen können, wenn er jemanden gesehen hätte. Staatsanwaltschaft, Ankläger und Richterin zeigen sich von seinen Aussagen nicht überzeugt.

Im Verfahren ist unter anderem umstritten, wie schnell das Motorboot tatsächlich unterwegs war und ob der Angeklagte das Segelboot hätte sehen können. Zum Zeitpunkt der Verhandlung liegt noch kein Urteil vor.