Stadt Wien will Postenvergabe in städtischen Unternehmen neu regeln
In Unternehmen im Mehrheitseigentum der Stadt Wien sollen Führungspositionen künftig ausgeschrieben werden. Die Stadt reagiert damit auf bisherige Praxis bei der Besetzung oberster Leitungsfunktionen.
Insgesamt gehören 140 Firmen mehrheitlich der Stadt Wien. Dabei handelt es sich um Verwaltungsbetriebe, Dienstleister sowie Medien- und Sozialunternehmen.
Laut Wiener Zeitung wurden in der Vergangenheit bei mehr als 60 Unternehmen im Mehrheitseigentum der Stadt Wien die aktuellen obersten Leitungspositionen ohne gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung besetzt. In dutzenden Fällen habe sich die Verwaltung nicht an das Stellenbesetzungsgesetz gehalten und Stellen ohne Kriterien, ohne Ausschreibungen und ohne Kontrolle durch die Opposition vergeben. Ein Teil dieser Fälle liegt mehr als 15 Jahre zurück. Einige der genannten Fälle wurden bereits vom Stadtrechnungshof geprüft und kritisiert.
Betroffen sind unter anderem Tochterunternehmen der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH, der WH Media GmbH und der Müllabfuhr (MA48). In einigen Fällen wurden Ausschreibungen nicht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht, in anderen Fällen jedoch auf etablierten Jobportalen wie karriere.at oder willhaben.at.
Das Stellenbesetzungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das sicherstellen soll, dass niemand bei Postenbesetzungen bevorzugt wird. Es gilt für alle öffentlichen Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, und sieht laut Darstellung keine Ausnahmen vor. Für die genannten Fälle hätte dieses Gesetz gegolten. Laut Artikel hat die bisherige Vorgehensweise für die Stadt Wien keine Folgen, weil das Gesetz keine Sanktionen vorsieht. Transparency International kritisiert seit Jahren das Fehlen von Sanktionen in diesem Bereich.
Laut Wien Holding handelt es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der genannten Unternehmen um Projektgesellschaften, die ausschließlich zur Umsetzung klar definierter Projekte gegründet wurden. Diese Gesellschaften beschäftigen nach Angaben der Wien Holding in der Regel kein eigenständiges Personal. In solchen Fällen übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übergeordneter Unternehmen formal die Rolle als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, ohne gesonderte Vergütung.
Auch die Stadt Wien, die Wiener Stadtwerke und die Wohnbaugesellschaften Gesiba und Arwag verweisen auf konzerninterne Vergaben ohne zusätzliche Vergütung. Laut Arwag wird nur in Ausnahmefällen eine Funktionszulage in Höhe von 150 bis 300 Euro gewährt. Die Stadt Wien schreibt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstrechtlich verpflichtet seien, solche Aufgaben unentgeltlich wahrzunehmen.
Susanne Auer-Mayer, Vorständin des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, wird mit der Aussage zitiert, dass die Ausschreibungspflicht auch bei unentgeltlicher oder provisorischer Funktionsübernahme sowie bei Personalunion im Konzern gilt.
Laut Stadt Wien hat man die Anfrage der Wiener Zeitung zum Anlass genommen, Ausschreibungen und Stellenbesetzungen künftig vollständig gemäß Stellenbesetzungsgesetz zu veröffentlichen.








