Die Besucherinnen und Besucher des Festivals mussten einen Betrag von 20 Euro in bar bezahlen, der als „Pfand“ verwendet wurde. Dieser Betrag sollte die Festivalbesucher dazu anregen, ihren Müll einzusammeln und nicht auf den Boden zu werfen. Hier sind die wichtigsten Details zu diesem Pfandsystem:
- Rückgabe: 10 Euro Rückerstattung bei Abgabe eines „mindestens halbvollen Müllsacks“ inklusive Beleg.
- Unklarheit: Es gab Unklarheiten über den Begriff „halbvoll“, was zu Ungleichbehandlungen bei der Rückgabe führte.
- Implementierung: Sowohl Mitarbeiter als auch Festivalbesucher fanden es unklar, was als „halbvoll“ gilt.
- Variabilität: Unterschiedliche Müllsackgrößen erschwerten die einheitliche Umsetzung.
Die Nova Music Entertainment GmbH behielt die Hälfte des „Müllpfandes“ unabhängig von der Rückgabe ein. Der VKI stellte fest, dass unklar ist, welche zusätzlichen Dienste neben der Müllentsorgung angeboten wurden:
- Vertragliche Pflichten: Die Müllentsorgung gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Festivalveranstalters.
- Doppelte Verrechnung: Diese Leistung kann nicht zusätzlich berechnet werden, da sie bereits in den vertraglichen Verpflichtungen enthalten ist.
Der VKI-Jurist Joachim Kogelmann betonte: „Klauseln, die zusätzlich zum Ticketpreis Gebühren regeln, müssen klar formuliert und dürfen keine Verbraucherungleichheiten schaffen“. Dies gilt auch für Gebühren, die einem unterstützenswerten Umweltschutzgedanken dienen.
Das Landesgericht hält ein „normales“ Pfandsystem für möglich, sofern es keine zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen vorsieht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regelungen zur Rückgabe des Müllpfandes unklar und verbraucherunfreundlich waren. Ein transparentes und faires Pfandsystem könnte hier Abhilfe schaffen.
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