Vergaberecht: Gemeinden zwischen EU-Ausschreibung und regionaler Wertschöpfung
Gemeinden in Vorarlberg vergeben regelmäßig Bauaufträge und Serviceleistungen und müssen dabei das Bundesvergabegesetz beachten. Öffentliche Ausschreibungen eröffnen Firmen aus ganz Europa die Möglichkeit, Angebote abzugeben, was Auswirkungen auf heimische Betriebe haben kann.
In vielen Verfahren ist vorgegeben, dass das günstigste Angebot den Zuschlag erhält. Diese Praxis wird als Herausforderung für die regionale Wertschöpfungskette beschrieben, zugleich bestehen rechtliche Spielräume, die Gemeinden nutzen können.
Pflichten zur Ausschreibung und Beispiele aus Bregenz
Gemeinden sind verpflichtet, Straßen zu sanieren, Infrastruktur zu errichten oder Serviceleistungen wie Wartungsaufträge zu vergeben. Diese Aufträge müssen gemäß Bundesvergabegesetz einem Vergabeverfahren unterzogen werden. Ab einem Auftragswert von 5,4 Millionen Euro bei Bauvorhaben sowie ab 216.000 Euro bei Serviceleistungen sind EU-weite Ausschreibungen vorgeschrieben.
Beim Seebadneubau in Bregenz wurden nach Angaben von Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) knapp 70 Millionen Euro investiert. Rund 90 Prozent der Gewerke seien in Vorarlberg geblieben. In Bregenz gelten interne Richtlinien für die Einholung von Angeboten: Bis 10.000 Euro wird laut Ritsch ein Angebot eingeholt, bis 20.000 Euro zwei Angebote und bei Aufträgen über 20.000 Euro bis 140.000 Euro drei Angebote.
Billigstbieter- und Bestbieterprinzip
Bei öffentlichen Ausschreibungen kommt in der Regel der günstigste Anbieter zum Zug, wodurch häufig auch Firmen aus anderen Bundesländern oder EU-Staaten zum Einsatz kommen können. Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, Ausschreibungen nach dem Bestbieterprinzip statt nach dem Billigstbieterprinzip durchzuführen.
Bürgermeister Ritsch verweist auf einen Kriterienkatalog, der dazu führen kann, dass nicht der Billigstbieter, sondern der Bestbieter den Zuschlag erhält. Als mögliches Kriterium für eine regionale Vergabe wird genannt, ob Betriebe bereit sind, Ausbildungsplätze – etwa in Form von Lehrstellen – zu schaffen.
Vorteile des Bestbieterprinzips und neue Spielräume
Der Direktor der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Julian Fässler, sieht im Bestbieterprinzip mehrere Vorteile. Demnach können neben dem Preis auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Langlebigkeit berücksichtigt werden. Zudem können Zykluskosten von Produkten und Bauten in die Bewertung einfließen.
Seit März gelten höhere Auftragswerte, bei denen auf eine EU-weite Ausschreibung verzichtet werden kann. Fässler zufolge können Gemeinden oder das Land bei diesen Beträgen direkt im Land Aufträge vergeben. Land und Gemeinden verfügen damit über erweiterte Möglichkeiten, Aufträge an heimische Betriebe zu vergeben, während sie zugleich angehalten sind, Ausschreibungen nach dem Bestbieterprinzip auszugestalten.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








