Verschärfte E-Scooter-Regulierung: Was Vorarlbergs Fahrer nun beachten müssen
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Neue Regeln für E-Scooter und verstärkte Kontrollen in Vorarlberg

Seit 1. Mai gelten für die Nutzung von E-Scootern neue gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig hat die Polizei in Vorarlberg verstärkte Kontrollen angekündigt.

Die neuen Bestimmungen betreffen unter anderem die technische Ausstattung der Fahrzeuge, die Promillegrenze, die Helmpflicht und die Mitnahme von Gepäck.

Technische Ausstattung und Beleuchtung

E-Scooter müssen seit 1. Mai mit Blinkern an der Lenkstange, einer Bremse sowie einer Hupe oder Klingel ausgerüstet sein. Zusätzlich sind feste Rückstrahler vorgeschrieben: vorne weiße, hinten rote und seitlich gelbe Rückstrahler.

Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht verpflichtend. E-Scooter mit Sitzen sind komplett verboten.

Promillegrenze und Helmpflicht

Für das Fahren mit E-Scootern gilt nun eine Promillegrenze von 0,5 statt bisher 0,8 Promille. Laut Straßenverkehrsordnung darf ein E-Scooter ohne Radfahrprüfung erst ab 12 Jahren gefahren werden.

Für Personen bis 16 Jahre besteht beim E-Scooter-Fahren eine Helmpflicht. Zusätzlich gilt ab 1. Mai eine Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer unter 16 Jahren. Verstöße gegen die neuen Regeln können mit Geldstrafen von bis zu 726 Euro geahndet werden.

Gepäck und Mitfahrende

In Bezug auf Gepäck ist beim E-Scooter-Fahren nur noch die Mitnahme eines Rucksacks erlaubt. Schwere Taschen und andere Gegenstände dürfen nicht mehr transportiert werden.

Die Fahrt zu zweit auf einem E-Scooter wird ab Freitag mit Strafe geahndet.

Polizeiliche Kontrollen

Die Polizei führt ab Monatsbeginn Kontrollen zur Einhaltung der neuen E-Scooter-Regelungen durch. In der ersten Phase nach Einführung der Bestimmungen soll der Schwerpunkt auf aufklärenden und präventiven Maßnahmen liegen. Strafen sind in dieser Phase jedoch nicht ausgeschlossen.

Regeln für Leih-E-Scooter

Auch Leih-E-Scooter unterliegen den neuen Vorschriften. In Vorarlberg ist laut Angaben Tier Mobility Austria GmbH der größte Anbieter in diesem Bereich. Country Manager Martin Skerlan bezeichnet die neue Helmpflicht als sinnvoll, hält sie bei spontaner Nutzung eines Sharing-Systems jedoch nicht immer für praktikabel.

Nach seinen Angaben betrifft die Helmpflicht das Angebot des Unternehmens nur am Rande, da die Nutzung der App erst ab 18 Jahren erlaubt ist. In der App wird darauf hingewiesen, dass ein Helm zu tragen ist. Für die Nutzung muss kein Ausweis hinterlegt werden. Laut App-AGB dürfen Personen unter 18 Jahren die Fahrzeuge nicht ausleihen; im Fall einer Strafe haftet das Unternehmen laut Angaben nicht, wenn die Scooter entgegen dieser Bestimmungen genutzt werden.

Helme sollen auch künftig nicht Teil des Leihsystems sein. Skerlan begründet dies damit, dass Helme, die direkt an Scootern angebracht würden, nach dem ersten Kunden nicht mehr verfügbar wären und aus seiner Sicht keinen dauerhaften Mehrwert bringen würden.

Umrüstung bestehender E-Scooter

Das Nachrüsten älterer E-Scooter ist teilweise möglich, gestaltet sich jedoch je nach Bauweise schwierig. Alle neuen Anforderungen gelten auch für bereits im Einsatz befindliche Geräte.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.