Von Dienstag, den 11. März bis Donnerstag, den 13. März, sind Gewerbetreibende in Wien aufgefordert, ihre Interessenvertretung in der Wirtschaftskammer zu wählen. Bei dieser Wahl werden die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse sowie die Fachvertreterinnen und -vertreter gewählt. Die Beteiligung am Urnengang könnte in diesem Jahr traditionell niedrig ausfallen.
WIEN. Die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ist unter Unternehmerinnen und Unternehmern nicht unumstritten, jedoch ist die Sozialpartnerschaft ein fest verankertes Element in der Geschichte der Zweiten Republik Österreich. Diese Wahlen bieten den Gewerbetreibenden die Gelegenheit, die Zusammensetzung ihrer Interessenvertretung neu zu bestimmen und somit Einfluss auf die politischen Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu nehmen.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Unternehmer, die keine Wahlkarte beantragt haben, eines von insgesamt 25 Wahllokalen aufsuchen. Die Urnen stehen an allen drei Tagen von 8 bis 19 Uhr offen. Gewählt wird sowohl die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse als auch die Fachvertreter.
Geringe Wahlbeteiligung
Bereits bei der letzten Wahl im Jahr 2020 lag die Wahlbeteiligung mit 33,7 Prozent auf einem tiefen Niveau. Der ÖVP-Wirtschaftsbund konnte in dieser Wahl 69,6 Prozent der Stimmen gewinnen, ein Trend, der in der Vergangenheit anhält. Ein grundsätzlicher Aspekt der Wahlen in der Wirtschaftskammer ist das Prinzip des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts. Berechtigt zur Stimmabgabe sind alle, die über eine gültige Gewerbeberechtigung verfügen und am Stichtag, dem 25. November 2024, Mitglied einer Fachorganisation waren.
Wichtig zu beachten ist, dass Unternehmer sowohl mehrere Stimmen erhalten können, wenn sie in verschiedenen Unternehmensbereichen tätig sind, als auch die Möglichkeit haben, an mehreren Wahlgängen teilzunehmen. Detaillierte Informationen zu den Standorten der Wahllokale sind hier abrufbar.
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