Vier Jahre Gefängnis: 22-Jähriger sticht zwei Männern in Wien in die Brust


Am Mittwochmorgen fand im Wiener Landesgericht ein erneuter Prozess gegen einen 22-Jährigen statt, der im März 2024 zwei Männer mit einem Messer in die Brust stach. Er wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

WIEN. Der 22-Jährige stand wegen versuchten Doppelmordes vor Gericht, nachdem er am 1. März 2024 zwei Männer im Alter von 18 und 21 Jahren mit einem Messer verletzt hatte. Am 12. Februar wurde er in Wien verurteilt und erhielt viereinhalb Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Die Geschworenen wiesen die Anklage auf versuchten Doppelmord einstimmig zurück. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Verhandlung betraf einen sogenannten zweiten Rechtsgang. Im ersten Prozess hatten die Geschworenen die Anklage abgelehnt und den 22-Jährigen für schuldig befunden wegen zweifacher absichtlicher Körperverletzung. Drei Berufsrichter akzeptierten jedoch dieses Urteil nicht und setzten den Wahrspruch aufgrund eines Irrtums der Geschworenen aus.

Angebot von Drogen

Am 1. März 2024 soll der 22-Jährige am Reumannplatz von einem der beiden Opfer angeblich auf Drogen angesprochen worden sein. Laut seinem Verteidiger machte ihn dies „grantig“, da er Drogen als „verabscheuungswürdig“ empfinde. Daraufhin kam es zu den tätlichen Auseinandersetzungen, bei denen der Kontrahent den 22-Jährigen mit Pfefferspray besprühte und ihm einen Kopfstoß versetzt haben soll. Der Angeklagte lief anschließend davon, so der Anwalt.

Der junge Mann kehrte nach Hause zurück, wo er sich mit seinem Vater absprach. Am Abend gingen die beiden zum Reumannplatz. Als der 22-Jährige seinen Kontrahenten erneut sah, kam es zu einer Schlägerei. Da sein Gegenüber Unterstützung von anderen Männern erhielt und ihm überlegen war, zog er sein Messer, so der Angeklagte. Er stach dem 21-Jährigen in die Brust. „So wie er mich angeschaut hat, konnte ich mich einfach nicht kontrollieren“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Am Reumannplatz soll es zum ersten Messerangriff gekommen sein. | Foto:  EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Nach dem Vorfall entfernte er sich in Richtung Quellenplatz. Eine Gruppe von Männern soll ihn und seinen Vater verfolgt und teilweise mit Eisenstangen bewaffnet eingekreist haben. Als ein 18-Jähriger ihn angeblich in „Kampfposition“ angreifen wollte, stach der 22-Jährige erneut zu. Diese Darstellung wurde jedoch von einem Zeugen bestritten, der angab, dem Angeklagten gefolgt zu sein, bis dieser plötzlich umdrehte und auf das 18-jährige Opfer einstach. Der 18-Jährige wurde auf die Intensivstation gebracht und konnte nach 22 Tagen das Krankenhaus verlassen.

Opfer bekamen Schmerzensgeld

Im ersten Rechtsgang war auch der 46-jährige Vater des 22-Jährigen angeklagt worden, dem in dieser Situation Notwehr zugestanden wurde. Im zweiten Rechtsgang wurde der Vater lediglich als Zeuge geladen, da die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen ihn zurückgezogen hatte, da kein Grund für eine weitere Verfolgung gegeben war.

Der Richter erklärte das Urteil mit der „Sinnlosigkeit der Tat“. Der 22-Jährige habe „aus gekränktem Stolz“ gehandelt. Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit des jungen Mannes sowie sein Geständnis, da er nicht versucht hatte, sich auf Notwehr herauszureden. Die beiden Opfer erhielten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.390 bzw. 2.130 Euro zugesprochen.

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